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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 2/2024
Stadt Dohna
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Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Dohna

Stadt Dohna

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ausschreibung für einen ehrenamtlichen Wanderwegewart (m/w/d) der Stadt Dohna für das ehemalige Gemeindegebiet Röhrsdorf

Die Stadt Dohna sucht zum 01.03.2024 einen ehrenamtlichen Wanderwegewart für die Kontrolle der Wanderwege in der Stadt Dohna für das ehemalige Gemeindegebiet Röhrsdorf.

Sie sind auf der Suche nach einem erfüllenden Hobby in der Natur? Sie sind heimatverbunden und möchten mithelfen, das touristische Wanderwegenetz zu unterhalten? Dann werden Sie doch Wanderwegewart der Stadt Dohna für das ehemalige Gemeindegebiet Röhrsdorf mit seinen Ortsteilen Borthen, Burgstädtel, Bosewitz, Gamig, Gorknitz, Sürßen, Tronitz und Röhrsdorf.

Wegewarte helfen dabei, dass sich niemand bei seiner Wandertour verläuft. Eindeutige Beschilderung hilft sowohl den Einheimischen als auch den Gästen, ihren Ausflug in der Region unbeschwert zu genießen. Die Wegewart-Tätigkeit lenkt die Besucher, ist damit aktiver Naturschutz und Grundlage für eine naturverträgliche und nachhaltige Freizeitnutzung. Bei Ihrer Tätigkeit arbeiten sie eigenverantwortlich und selbständig, sind aber gleichzeitig mit vielen Menschen und Wegewart-Kollegen in Kontakt, um sich auszutauschen und das Wanderwegenetz qualitativ voranzubringen.

Folgende Eigenschaften sollten Sie aufweisen:

Interesse am Wandern, Achtung und Verständnis für die Natur

Orientierungssinn und Fähigkeit zur Interpretation von Wander- und topographischen Karte

für das Wandern geeignete körperliche Konstitution

handwerkliche Grundkenntnisse und Fertigkeiten (Durchführung kleinerer Reparaturen)

Eigenverantwortlichkeit

angemessener Umgang mit Grundeigentümern, Forst und anderen

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:

regelmäßige, bedarfsweise Begehung der betreuten Wanderwege (mind. 2x jährlich sowie nach Unwettern) sowie Kontrolle der Rastplätze und Wandertafeln

Aufnahme von Mängeln (Wanderwege, Beschilderung, Begleit-Infrastruktur etc.), Schäden und auffälligen Gefahren sowie deren Meldung

Beseitigung einfacher Mängel im Wegeleitsystem (z. B. Malen/Kleben von Wegemarkierungen, Säubern von Wegweisern und Informationstafeln, Freischneiden von Wegemarken/Beschilderung) in Abstimmung mit Trägern (Stadt Dohna)

regelmäßiger Austausch mit Kommunen, Nachbar-Wegewarte, Kreiswegewart, ggf. Forst, etc.

Kommunikation per E-Mail sowie digitale Bearbeitung der Aufgaben

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Entschädigungssatzung der Stadt Dohna vom 12.11.2020 gezahlt.

Falls Sie sich gerne in der Natur bewegen und sich zukünftig um das Wanderwegenetz kümmern möchten, melden Sie sich bitte bis zum 23.02.2023 bei der Stadt Dohna. Für Fragen steht Ihnen Frau Sanders, Tel. 03529 563657, E-Mail: ordnungsamt@stadt-dohna.de gerne zur Verfügung.