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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal
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Das Steueramt informiert

Fälligkeit der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer 2024

Die Stadtkasse möchte darauf hinweisen, dass am 15.02.2024 die Hundesteuer, die erste Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung sowie am 01.03.2024 die erste Rate der Zweitwohnungssteuer fällig werden.

Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf der Internetseite der Stadt Dohna.

Achtung Hundehalter

Die Stadtkasse möchte alle Hundehalter der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal, die Ihren Hund noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, daran erinnern, dass das Halten eines über drei Monate alten Hundes innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Dohna anzuzeigen ist. Außerdem muss der Hund eine gültige Hundesteuermarke tragen. Diese wird bei Anmeldung oder Verlust gegen eine Gebühr von 7,30 € ausgehändigt. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gerechnet werden. Wir bitten um Beachtung.

Wichtiger Hinweis für Grundsteuerzahler!

Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes festgesetzt und erhoben.

Grundlage für die Zurechnung eines Objektes zu einem Steuerschuldner und die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Eine Änderung oder Aufhebung des Grundsteuerbescheides durch die Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal kann somit erst erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid des Finanzamtes geändert oder aufgehoben wurde.

Gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (sog. Stichtagsprinzip). Das Stichtagsprinzip bedeutet, dass sich eine Änderung während eines Kalenderjahres erst auf die Grundsteuer des nächsten Kalenderjahres auswirkt.

Beim Verkauf eines Steuerobjektes während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Eigentumsübergang stattgefunden hat bzw. die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.

Nach einem Verkauf ist die Ummeldung des Steuerobjektes durch Einreichen des Kaufvertrages oder ähnlichen Schriftstücken beim Finanzamt Pirna, Bewertungsstelle, Clara-Zetkin-Str. 1 in 01796 Pirna vom Veräußerer vorzunehmen. Notariell geschlossene Kaufverträge werden durch den Notar weitergereicht.

Beispiel:

Der Kaufvertrag zum Grundstück wurde am 21.12.2023 geschlossen. In diesem Vertrag war vereinbart, dass Besitz/Nutzen/Lasten ab vollständiger Kaufpreiszahlung an den Erwerber übergehen. Der Kaufpreis wurde am 07.02.2024 vollständig beglichen. Der Übergang des Grundstückes fand somit zum 07.02.2024 statt. Die Grundsteuer des verkauften Objektes ist daher in jedem Fall bis zum 31.12.2024 durch den Veräußerer zu begleichen. Die getroffenen Vereinbarungen im Kaufvertrag wie z.B. das Übergehen aller Rechte und Pflichten mit Abschluss des Kaufvertrages oder der Steuerübergangstermin haben nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber. Sie heben aber die öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf.

Sollte der Übergang Besitz/Nutzen/Lasten nicht zu einem im Kaufvertrag genau festgelegten Datum, sondern beispielsweise nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt sein, ist das Datum der vollständigen Kaufpreiszahlung umgehend schriftlich dem Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Str. 1 in 01796 Pirna (per Mail: poststelle@fa-pirna.smf.sachsen.de oder Fax: 03501/ 5519000) mitzuteilen. Nach dieser Mitteilung kann das Finanzamt die entsprechende Zurechnungsfortschreibung zum auf das Jahr der Kaufpreiszahlung folgenden 01.01. durchführen.

Sobald der Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für den neuen Eigentümer vorliegt, erhält der bisherige Eigentümer einen Grundsteueränderungsbescheid (Abmeldebescheid).

Da die Bearbeitung des Finanzamtes Pirna nicht genau bestimmt werden kann, kann dies bedeuten, dass der Grundsteueränderungsbescheid (Abmeldebescheid) zum 31.12.2024 erst im Laufe des Jahres 2025 oder später ergeht.

Bis zum Vorliegen dieses Grundsteueränderungsbescheides (Abmeldebescheid) durch die Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal bleibt die Zahlungspflicht des Veräußerers bestehen. Zu viel entrichtete Grundsteuer wird nach der Umschreibung bzw. Abmeldung von der Stadt/Gemeinde zurückerstattet.