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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 2/2024
Stadt Dohna
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Information aus dem Ordnungsamt - Entnahme von Streumaterial aus Streukisten

Der diesjährige Winter macht seinen Namen alle Ehre und bringt Eis und Schnee. Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Dohna sind täglich unterwegs und sorgen mit Ihren Räum- und Streufahrzeugen im Winter dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen, trotz Eis und Schnee, so gut wie möglich, weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben.

Die Stadt Dohna hat zusätzlich Streukisten an besonders gefährlichen Stellen im Territorium der Stadt Dohna aufgestellt. Jedoch müssen wir beobachten, dass die Handhabung des bereitgestellten Streumaterials nicht immer korrekt erfolgt. Es fällt auf, dass innerhalb kürzester Zeit nach Auffüllen der Kisten mit Streugut eine Leermeldung bei der Stadtverwaltung Dohna erfolgt.

Es wird auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

Das Streumaterial in den aufgestellten Streukisten darf nicht für die individuellen Pflichten gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Dohna durch die Grundstückseigentümer (Räum- und Streupflicht) genutzt werden. Aus diesen Streukisten kann sich die Bevölkerung im Notfall bedienen. Eine Entnahme des Streumaterials ist Diebstahl.

Wir bitten um Beachtung.

Tilo Werner
Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung & Bau