Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.02.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Kuxberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.01.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Kuxberg“ umfasst die Flurstücke 961/4, 961/5 und 961/6 der Gemarkung Dohna.
Der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Kuxberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.01.2025 wird in der Zeit vom
24.02.2025 bis 28.03.2025
zu den folgenden Zeiten
| Di. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Mi. | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Do. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Fr. | 8:30 – 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.stadt-dohna.de
Damit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Dohna, 06.02.2025