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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 2/2025
Gemeinde Müglitztal
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Öffentliche Bekanntmachung - Einziehung einer Straße

Öffentliche Bekanntmachung - Einziehung einer Straße

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung der Straße, Straßenklasse

Zufahrtsweg von der Käserei bis zu Kecke,

Feldweg

Beschreibung des Anfangspunktes

Käserei

Beschreibung des Endpunktes

Kecke

Gemeinde

Gemeinde Müglitztal, OT Falkenhain

Landkreis

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Länge

0,078 km

2. Verfügung

Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird gemäß § 8 Sächsisches Straßengesetz und Beschluss des Gemeinderates Müglitztal vom 17.04.2024 (Beschluss-Nr. 44-6/2024) eingezogen. Sie verliert damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

3. Wirksamwerden der Verfügung

Im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung (§ 8 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Straßengesetz) - 14.02.2025

4. Sonstiges

Gründe für die Einziehung

Die Straße hat keine öffentliche Bedeutung mehr bzw. es liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor.

Öffentliche Auslegung

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden bei:

Ort: Stadtverwaltung Dohna (Rathaus)

Zimmer B 204: Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung und Bau, Herr Werner oder

Zimmer B 304: Frau Sanders, Sachbearbeiterin

Zeit:

Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu erheben.

Müglitztal, den 16.01.2025

Michael Neumann
Bürgermeister