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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 2/2026
Stadt Dohna
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Neue Regelung zur Datenweitergabe an die Bundeswehr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ergab sich eine Änderung im Bundesmeldegesetz.

Mit dem neuen Gesetz, was am 01. Januar 2026 in Kraft getreten ist, entfällt die sogenannte Übermittlungssperre durch die Meldebehörden. Bisher konnte man der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Widerspruchsmöglichkeit nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz, wonach die betroffene Person einer Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprechen konnte, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).

Was ändert sich?

  • Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
  • Das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperren "Übermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)".
  • Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden automatisch gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt-Team