Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Röhrsdorf,
Vertreter aus verschiedenen Parteien, Vereinen und interessierte Bürger haben in den letzten 5 Jahren unter dem Namen “Ortschaftsrat für Röhrsdorf“ erfolgreich Kommunalpolitik im Ortschaftsrat betrieben und die Interessen der Ortschaft Röhrsdorf gegenüber der Stadt Dohna vertreten.
Um die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen zu können, werden weitere Bewerber gesucht, die sich in der nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung „Ortschaftsrat für Röhrsdorf“ engagieren wollen und sich zur Kommunalwahl am 09.06.2024 gemeinsam zur Wahl stellen.
Wählbar sind alle Bürger der Ortschaft Röhrsdorf (Ortsteile Burgstädtel, Borthen, Röhrsdorf, Bosewitz, Gamig, Gorknitz, Sürßen und Tronitz).
Bürger ist jeder Deutsche und jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in der Ortschaft wohnt.
Bei Interesse zur Bewerbung zur Mitarbeit im Ortschaftsrat senden Sie ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben:
| - | Familienname, Vorname |
| - | Geburtsdatum |
| - | Beruf oder Stand |
| - | Anschrift Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer, Ortsteil) |
| - | Staatsangehörigkeit |
| - | kurze Begründung der Bewerbung |
an den Ortsvorsteher, Herrn Jens Werner, OT Röhrsdorf, Schäfereistraße,11, 01809 Dohna. Die Bewerbung sollte bis zum 16.03.2024 vorliegen. Natürlich kann auch eine Bewerbung in der Nominierungsversammlung bis zum Abschluss der Bewerberliste erfolgen.
Die öffentliche Versammlung zur Nominierung der Bewerber der nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung „Ortschaftsrat für Röhrsdorf“ findet am
18.03.2024, 18:00 Uhr
in der ehemaligen Gemeindeverwaltung Röhrsdorf
Hauptstraße 24, OT Röhrsdorf, 01809 Dohna
statt.
Dazu sind alle Bewerber und Bürger recht herzlich eingeladen.
Ich würde mich freuen, Sie am 18.03.2024 begrüßen zu können, da Sie mit ihrer Stimme entscheiden, wer in den Wahlvorschlag „Ortschaftsrat für Röhrsdorf“ zur Kommunalwahl am 09.06.2024 aufgenommen wird.
Röhrsdorf, den 28.02.2024