| Beschluss 6-1/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt die Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Müglitztal der Gemeinde Müglitztal in der als Anlage beigefügten Form. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 5 | 0 | 3 | 0 | |
| Beschluss 6-2/2025 | Der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal beschließt: Der Wahltermin für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters wird auf Sonntag, den 10. August 2025 festgelegt. Der Termin für einen notwendigen zweiten Wahlgang wird auf Sonntag, den 31. August 2025 festgesetzt. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist anzusetzen, weil die Amtszeit des derzeitigen ehrenamtlichen Bürgermeisters am 30.September 2025 endet. Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz bestimmt der Gemeinderat den Wahltag für die Wahl. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 6-3/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt, die Kindertagespflegestelle Ariane Ressel in die Bedarfsplanung 2025/2026 der Gemeinde Müglitztal aufzunehmen. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 6-4/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Müglitztal für das Jahr 2025/2026. Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Gemeinde Müglitztal. Die Verwaltung ist angehalten ausreichend Betreuungsplätze für wohnhafte Kinder bereitzustellen. Voraussichtlich werden die vorhandenen Kapazitäten im Bereich Kindergarten und Hort voll genutzt. Es soll zu keinen Ablehnungen bei Eigengemeindekindern kommen. Fremdgemeindekinder sind zugunsten der wohnhaften Kinder nachrangig zu behandeln. Ablehnungen sind dem Jugendamt mitzuteilen. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 6-5/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt, basierend auf dem Konzept der Stadtentwässerung Dresden vom Januar 2025, die Umsetzung der Variante 4: „Umrüstung der Kläranlage Weesenstein-Umbau zur Wirbelschwebebettanlage unter Nutzung der vorhandenen Behälter“. Das Konzept wird Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die relevanten Vergabeentscheidungen zu treffen und die daraus folgenden Aufträge auszulösen. Der Gemeinderat wird regelmäßig über den aktuellen Abarbeitungsstand durch den Bürgermeister informiert. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 6-6/2025 * | Der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal berät und beschließt das 10- jährige Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Müglitztal im Planungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031. Dabei werden für die einzelnen Planungsmerkmale die Verbindlichkeiten der Anlage 1 zu Grunde gelegt. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 6-7/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt die Annahme einer Zweckgebundenen Spende (Nr. 1 laut Anlagenliste „Geldspenden 2024“) für die Weihnachtsfeier Bauhof und Gemeinde. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 7 | 0 | 0 | 1 | |
| Beschluss 6-8/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt die Annahme einer Zweckgebundenen Spende (Nr. 2 laut Anlagenliste „Geldspenden 2024“) für den Kindergarten Maxen. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 10 | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | |
* Die Anlagen können in der Gemeindeverwaltung Müglitztal während der Öffnungszeiten eingesehen werden.