Die Stadt Dohna lädt interessierte Bieter ein, Angebote für den Verkauf des gepflegten Dienstfahrzeugs abzugeben. Das Fahrzeug befindet sich in erster Hand und ist stets werkstattgepflegt.
Fahrzeugdetails
- Modell: Seat Alhambra (710) – Style
- Motor: 2.0 TDI
- Lackierung: Sonderlackierung in Weiß
- Erstzulassung: 30.10.2013
- Kraftstoff: Diesel
- Leistung: 130 kW / 177PS
- Hubraum: 1968 ccm
- Getriebe: 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe (DSG)
- Schadstoffklasse: E5
- Nächste AU: 10/2026
- Kilometerstand: 190 510 km
Ausstattung und Zubehör
- 5 Sitzplätze
- Bi-Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenlicht
- Doppelklimaanlage
- Einparkhilfe vorne und hinten
- Fahrerassistenzsystem
- Fernlichtassistent
- 7x17 LM-Felgen (Kiora)
- Abgedunkelte Seitenscheiben hinten sowie Heckscheibe
- Technologie-Paket 3
- Winter-Paket 1
- Ablage-Paket
- Airbags (Fahrer-/Beifahrerseite; Beifahrerairbag abschaltbar)
- Anti-Blockier-System (ABS)
- Antriebs-Schlupfregelung
- Außenspiegel: Asphärischer Spiegel links, elektrisch verstellbar, beheizbar und anklappbar (beide Seiten)
Bekannter Mangel: Fehler Drosselklappe
(Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 291,79 €)
Besichtigung
Interessenten können nach Terminvereinbarung auf dem Bauhof Dohna das Fahrzeug besichtigen. Ansprechpartner ist der Bauhofleiter Herr Jäkel, Tel. 0173 3976295.
Angebotsabgabe und Verkaufsmodalitäten
- Frist: Schriftliche Angebote sind bis zum 30. April 2025, 12:00 Uhr einzureichen.
- Abgabe: Bitte reichen Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag ein, der deutlich mit „Angebot SEAT“ gekennzeichnet ist. Der Umschlag muss Ihren Namen, Ihre vollständige Adresse sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.
- Gebotsöffnung: Die Angebote werden am 30. April 2025 in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses geöffnet.
- Zuschlag: Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden am 14. Mai 2025 im Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Bei identischen Höchstgeboten wird ein Losverfahren durchgeführt.
- Mindestgebot: Das Mindestgebot liegt bei 7.685,42 €.
Zuschlag und Benachrichtigung
- Der Bieter mit dem höchsten Angebot erhält den Zuschlag und wird bis zum 28. Mai 2025 schriftlich benachrichtigt.
- Bieter, die bis zum 1. Juni 2025 keine Benachrichtigung erhalten, gelten als nicht berücksichtigt.
- Bis zur Zuschlagsfrist bleiben alle eingereichten Angebote bindend.
- Der Kaufvertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande.
Zahlung und Übergabe
- Zahlung: Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des Zuschlagsbetrags auf das Konto der Stadt Dohna (Kontodetails werden im Zuschlagsschreiben mitgeteilt).
- Übergabe: Die Fahrzeugübergabe findet frühestens am 9. Juni 2025 statt.
- Abholung: Die Abholung erfolgt auf dem Bauhof in Dohna.
Rechtliche Grundlagen und Vertragsbedingungen
- Gewährleistungsansprüche für Sachmängel sind ausgeschlossen, sofern der Käufer kein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist.
- Bei Verbrauchern wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gemäß § 475 BGB verkürzt.
- Rechnungslegung: Erfolgt ohne Umsatzsteuer.
- Bedingungen: Gebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten.
Dr. Ralf Müller
Bürgermeister der Stadt Dohna