Die Saison für Haus- und Gartenarbeiten hat begonnen.
Dabei ist Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Ein friedliches Mit- und Nebeneinander in den Wohnsiedlungen setzt auf jeder Seite gute Verhaltensweisen voraus.
Zum Schutz vor Lärmbelästigungen sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:
Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören - wie z. B. der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten (u. a. Rasenmähen, das Hämmern, Sägen, Bohren, Holzspalten/das Ausklopfen von Teppichen/Matratzen) - sind Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des nächsten Tages, Freitag und Sonnabend in der Zeit von 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr des nächsten Tages sowie Sonnabend, Sonntag, und an Feiertagen von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr untersagt. Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen darüber hinaus nicht in der Zeit ab 20:00 Uhr durchgeführt werden.
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist auch bei der Durchführung einer Feier einzuhalten.
Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist zu folgenden Zeiten nicht gestattet:
| - | Montag bis Samstag von 19.00 Uhr – 07.00 Uhr |
| - | an Sonn- und Feiertagen |
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.