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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 4/2025
Stadt Dohna
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohnen Am Markt“

Am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen Am Markt“ bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen, der Begründung, der Artenschutzrechtlichen Stellungnahme und der Schalltechnischen Untersuchung in der Fassung vom 21.02.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigen Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf 2.258 m² teilweise die Flurstücke 107 und 109/1 der Gemarkung Dohna.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen Am Markt“ bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen, der Begründung, der Artenschutzrechtlichen Stellungnahme und der Schalltechnischen Untersuchung in der Fassung vom 21.02.2025 wird

in der Zeit vom 14.04.2025 bis 23.05.2025

zu den folgenden Zeiten

Di.

8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mi.

8:30 – 12:00 Uhr

Do.

8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Fr.

8:30 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:

www.bauleitplanung.sachsen.de

www.stadt-dohna.de

Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.

Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen per Email an bauleitplanung@stadt-dohna.de, schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohnen Am Markt“ unberücksichtigt bleiben.

Dohna, 27.03.2025

Dr. Ralf Müller
Bürgermeister