Am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich des Flst. 56/30 der Gem. Gorknitz bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext, der Begründung, dem Grünordnerischen Fachbeitrag sowie der Baugrund-/Versickerungsuntersuchung mit Stand vom 17.02.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlchkeit wird abgesehen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz mit einer Fläche von 3.138 m².
Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich des Flst. 56/30 der Gem. Gorknitz wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht
in der Zeit vom 14.04.2025 bis 23.05.2025
zu den folgenden Zeiten
| Di. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Mi. | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Do. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Fr. | 8:30 – 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.stadt-dohna.de
Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen per Email an bauleitplanung@stadt-dohna.de, schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung für den Bereich des Flst. 56/30 der Gem. Gorknitz unberücksichtigt bleiben.
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Dohna, 27.03.2025