Die Stadtkasse möchte darauf hinweisen, dass am 15.05.2024 die zweite Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung 2024 fällig wird.
Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Stadtkasse bzw. auf der Homepage der Stadt Dohna.