Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 den Bebauungsplan „Meusegast I“ in der Fassung vom 15.05.2024 beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan „Meusegast I“ mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan „Meusegast I“ mit den Bestandteilen Teil A - Planzeichnung, Teil B - textliche Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 15.05.2024 liegt ab dem 09.05.2025 in der Stadtverwaltung Dohna, Sachgebiet Stadtplanung/Tiefbau, während der Sprechstunden für jedermann zur Einsicht aus. Die Unterlagen sind auch unter folgender Internetadresse abrufbar: www.stadt-dohna.de
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Mai 2025.
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Dohna, 04.04.2025