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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 5/2025
Stadt Dohna
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Dohna für das Haushaltsjahr 2025

Zum Erlangen der Rechtswirksamkeit wird die beigefügte Haushaltssatzung, gemäß § 76 Abs. 3 in Verbindung mit § 119 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung, bekannt gemacht.

Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan erfolgt in der Zeit von

Montag, den 12.05.2025 bis Freitag, den 16.05.2025

in der Stadtverwaltung Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, Fachbereich Finanzen während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung.

Montag

9:00-12:00 Uhr

Dienstag

8:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr

Mittwoch

9:00-12:00 Uhr

Donnerstag

8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr

Freitag

8:30-12:00 Uhr

Bitte beachten:

Die Einsichtnahme kann Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr ohne Termin erfolgen.

Für die übrigen Zeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann telefonisch unter Tel. 03529/5636-50 oder -51 oder -55 vorgenommen werden.

Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Dohna, 28.04.2025

i. V. (Tilo Werner; Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung/Bau)
Dr. Ralf Müller
Bürgermeister