Zum Erlangen der Rechtswirksamkeit wird die beigefügte Haushaltssatzung, gemäß § 76 Abs. 3 in Verbindung mit § 119 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung, bekannt gemacht.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan erfolgt in der Zeit von
Montag, den 12.05.2025 bis Freitag, den 16.05.2025
in der Stadtverwaltung Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, Fachbereich Finanzen während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung.
| Montag | 9:00-12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00-12:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr |
| Freitag | 8:30-12:00 Uhr |
Bitte beachten:
Die Einsichtnahme kann Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
Für die übrigen Zeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann telefonisch unter Tel. 03529/5636-50 oder -51 oder -55 vorgenommen werden.
Die Einsichtnahme ist kostenlos.
Dohna, 28.04.2025