| 0396/E/2023 | Mit Wirkung vom 3. April 2023 wird aufgrund § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung Frau Marina Wagner befristet bis zur Rückkehr der amtierenden Kassenleiterin gem. § 14 Abs. 1 TVöD im Rahmen der Arbeitnehmervertretung zur Kassenleiterin bestellt. | |||||
| 0397/E/2023 | Mit Wirkung vom 3. April 2023 wird aufgrund § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung Marcel Sawusch befristet gem. § 14 Abs. 1 TzBfG bis zur Rückkehr der amtierenden Kassenleiterin im Rahmen der Arbeitnehmervertretung zum Stellvertreter der Kassenleiterin bestellt. | |||||