Am 03.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Entwurf des Bebauungsplanes „Sürßen I“ bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen mit Stand vom 03.04.2023 sowie der Begründung mit Stand vom 11.04.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 172 der Gemarkung Sürßen mit einer Fläche von ca. 9.000 m².
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sürßen I“ wird
in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023
zu den folgenden Zeiten
| Di. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Mi. | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Do. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Fr. | 8:30 – 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sürßen I“ unberücksichtigt bleiben.
Dohna, 09.05.2023