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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 6/2025
Stadt Dohna
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Elbtalblick“

Am 14.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Elbtalblick“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen, dem Teil C - Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 14.02.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Elbtalblick“ umfasst Teilflächen der Flurstücke 11/1 und 11/5 sowie die Flurstücke 11/4 und 15 der Gemarkung Sürßen.

Der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Elbtalblick“, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen, dem Teil C - Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 14.02.2025 wird in der Zeit vom

23.06.2025 bis 25.07.2025

zu den folgenden Zeiten

Di.

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Mi.

8:30 - 12:00 Uhr

Do.

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.

8:30 - 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:

www.bauleitplanung.sachsen.de

www.stadt-dohna.de

Damit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Dohna, 15.05.2025

Dr. Ralf Müller
Bürgermeister