Die Stadtkasse möchte darauf hinweisen, dass am 15.08.2023 die dritte Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung 2023 fällig wird. Die Inhaber einer Zweitwohnung bitten wir zu beachten, dass die zweite Rate der Zweitwohnungssteuer bis zum 01.09.2023 zu zahlen ist.
Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf der Internetseite der Stadt Dohna unter der Rubrik Formulare/Finanzen.