Am 14.06.2023 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Entwurf des Bebauungsplanes "Meusegast I" bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 12.05.2023, zuletzt geändert am 24.05.2023, gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigen Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wurde.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 293/12; 293/13; 293/14; 294; 295 sowie Teilflächen der Flurstücke 288/1 und 291/1 der Gemarkung Meusegast mit einer Fläche von ca. 12.300 m².
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Meusegast I" in der Fassung vom 12.05.2023, zuletzt geändert am 24.05.2023, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung wird
in der Zeit vom 07.08.2023 bis 08.09.2023
zu den folgenden Zeiten
| Di., | 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Mi., | 8:30 - 12:00 Uhr |
| Do., | 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Fr., | 8:30 - 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.stadt-dohna.de
Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Meusegast I" unberücksichtigt bleiben.
Dohna, 21.06.2023