Die Stadtkasse möchte darauf hinweisen, dass am 15.08.2025 die dritte Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung 2025 fällig wird.
Die Inhaber einer Zweitwohnung bitten wir zu beachten, dass die zweite Rate der Zweitwohnungssteuer bis zum 01.09.2025 zu zahlen ist.
Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf der Internetseite der Stadt Dohna unter der Rubrik Formulare/Finanzen.