Am 05.07.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal den Entwurf der Ergänzungssatzung „Maxen - Schafweg“ bestehend aus der Satzung, der Karte zur Satzung und der Begründung mit Stand Juni 2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlchkeit wird abgesehen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 710/3, 710/4, 710/5 und 710/6 der Gemarkung Maxen mit einer Fläche von 2.361 m².
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Maxen - Schafweg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht
in der Zeit vom 21.08.2023 bis 22.09.2023
zu den folgenden Zeiten
Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mi. 8:30 – 12:00 Uhr
Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Maxen - Schafweg“ unberücksichtigt bleiben.
Müglitztal, 07.07.2023