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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 9/2023
Stadt Dohna
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Dohna

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Dohna für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pirna und den Strafkammern des Landgerichts Dresden

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

01.09.2023 bis 08.09.2023

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Sekretariat B205

Rathaus Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna

(außerhalb der Sprechzeiten bitte unter der Durchwahl -11 oder -21 anmelden)

Montag:

08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag:

08:30 - 12:00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Dohna (Am Markt 10/11, 01809 Dohna) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Dohna, 22.08.2023

Dr. Ralf Müller

Bürgermeister