Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
01.09.2023 bis 08.09.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Sekretariat B205
Rathaus Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna
(außerhalb der Sprechzeiten bitte unter der Durchwahl -11 oder -21 anmelden)
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Dohna (Am Markt 10/11, 01809 Dohna) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Dohna, 22.08.2023
Dr. Ralf Müller
Bürgermeister