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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 9/2023
Gemeinde Müglitztal
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Müglitztal

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Müglitztal für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pirna und den Strafkammern des Landgerichts Dresden

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

01.09.2023 bis 13.09.2023

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Sekretariat

Gemeinde Müglitztal, Schulstraße 18, OT Weesenstein, 01809 Müglitztal

(außerhalb der Sprechzeiten bitte unter 035027/5771 melden)

Montag:

08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag:

14:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Müglitztal (Schulstraße 18, OT Weesenstein, 01809 Müglitztal) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Müglitztal, 22.08.2023

Michael Neumann

Bürgermeister