Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
01.09.2023 bis 13.09.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Sekretariat
Gemeinde Müglitztal, Schulstraße 18, OT Weesenstein, 01809 Müglitztal
(außerhalb der Sprechzeiten bitte unter 035027/5771 melden)
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 14:30 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Müglitztal (Schulstraße 18, OT Weesenstein, 01809 Müglitztal) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Müglitztal, 22.08.2023
Michael Neumann
Bürgermeister