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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal
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Informationen und Hinweise des Steueramtes zur Hundesteuer

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder der im Stadt-/Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, dies der Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, anzeigen muss. Außerdem muss jeder Hundehalter eine Hundesteuermarke am Halsband des Hundes sichtbar anbringen, sobald und solange sich der Hund außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundstückes aufhält. Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder die Steuermarke nicht anbringt handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.

Hundehalter im Dohnaer Stadtgebiet und Müglitztaler Gemeindegebiet nehmen die Anmeldung bitte in der Stadtverwaltung Dohna, Am Markt 10/11 vor. Bei Anmeldung bitte einen geeigneten Nachweis zur Hundesteuerrasse (z.B. Impfausweis) mitbringen und dem Hundehalter wird, gegen Gebühr nach der Verwaltungskostensatzung, eine Hundesteuermarke ausgehändigt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Formular für die Hundeanmeldung auf der Homepage der Stadt Dohne unter Formulare/Finanzen herunter zu laden und per Post oder E-Mail (steuern@stadt-dohna.de) vollständig ausgefüllt u. entsprechende Nachweise zurück zu senden. Mit Bescheiderstellung wird die Hundesteuermarke verschickt.

Wer seinen Hund bereits angemeldet hat, jedoch nicht im Besitz einer gültigen Hundesteuermarke ist, kann diese in der Stadtkasse erwerben. Es besteht auch hier die Möglichkeit eine E-Mail an steuern@stadt-dohna.de für die Beantragung einer neuen Hundesteuermarke und es wird per Post eine neue Hundesteuermarke mit Gebührenbescheid zugesandt.

Wir bitten alle Hundehalter Ihren Verpflichtungen innerhalb der nächsten zwei Wochen nach zu kommen.