| Beschluss 11-1/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt die Rückerstattung der anteiligen Elternbeiträge für die personell bedingte Schließzeit des Hortes Mühlbach vom 10.06.2025 bis 13.06.2025. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-2/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt ab 18.08.2025 die Kürzung der Öffnungszeiten der Kita Spatzennest in Maxen auf 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-3/2025 -zurückgezogen- | - zurückgezogen - Der Gemeinderat berät und beschließt die Umsetzung der Schließung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ in Maxen zum 31.12.2025 durch den Bürgermeister der Gemeinde Müglitztal. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-4/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt, den Bürgermeister der Gemeinde Müglitztal mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Betreuungskapazitäten in den gemeindlichen Kindereinrichtungen ab dem 01.01.2026 durch einen Aufwuchs von mindestens 30 zusätzlichen Personalwochenstunden durch zusätzliche Fachkräfte erweitert werden können. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, den dafür notwendigen Gemeindeanteil an der Finanzierung entsprechend aus Ressourcen zu prüfen und zu sichern, die im Zuge weiterer haushälterischer Einsparpotenziale im Haushaltsplan 2026 identifiziert und berücksichtigt werden können. Bei positiver Prüfung und entsprechender Umsetzung des Antrages wird der Bürgermeister beauftragt, die entsprechenden personalrechtlichen Maßnahmen umzusetzen und eine befristete Einstellung für die Dauer von einem Jahr vorzunehmen. Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2027 erfolgt im August 2026 eine erneute Prüfung der weiteren Notwendigkeit des beantragten Personalstundenaufwuchses. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-5/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Müglitztal zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und in Kindertagespflege sowie zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten (Kita-Satzung) mit folgender Änderung des § 3 Abs. 8: (8) Für die Ferien gilt folgende Regelung zur Betreuung im Hort: 1. Soweit für Hortkinder eine Ferienbetreuung gewünscht wird, ist für das gesamte Schuljahr ein Vertrag für den Ganztagshort (6 h) abzuschließen. 2. Der Betreuungsbedarf während der Ferien wird durch die Einrichtungsleitung abgefragt und ist durch die Personensorgeberechtigten in angemessener Frist vor Ferienbeginn schriftlich und verbindlich mitzuteilen. Analog gilt diese Regelung für die Ermittlung des Betreuungsbedarfs an schulfreien Tagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-6/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt für das Jahr 2026 für die Kindertageseinrichtungen Schatzinsel Mühlbach, Spatzennest Maxen, Regenbogen Burkhardswalde und den Hort Mühlbach folgende pädagogische Tage: 23.01.2026 24.04.2026 14.08.2026 06.11.2026 An diesen Tagen bleiben die Einrichtungen geschlossen. Zukünftig ist der Elternrat bei der Entscheidung über die Festlegung der pädagogischen Tage einzubeziehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Kenntnisnahme 11-7/2025 | Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Müglitztal nach § 104 Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) zur Kenntnis. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-8/2025 | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Müglitztal mit seinen Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Eckwerten fest:
Der Gemeinderat bestätigt mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Müglitztal für das Haushaltsjahr 2020 alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Rahmen der Aufstellung festgestellt wurden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Kenntnisnahme 11-9/2025 | Der Gemeinderat nimmt, entsprechend § 75 Absatz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung, die Halbjahresinformation des Bürgermeisters mit Stand zum 30. Juni 2025 zur Kenntnis. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-10/2025 | Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 04.06.2025 zur Durchführung einer Einwohnerversammlung – Bürgerinformationsveranstaltung – zum Thema „Ausbau des 5G-Netzes im Ortsteil Weesenstein sowie zum damit verbundenen geplanten Funkturm“ am 12.08.2025 auf. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-11/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt für den 23.09.2025 eine Einwohnerversammlung – Bürgerinformationsveranstaltung – zum geplanten Geh- und Radweg S 178 Müglitztal einzuberufen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-12/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt für den 28.10.2025 eine Einwohnerversammlung – Bürgerinformationsveranstaltung – zum Thema Ausbau des 5G-Netzes im Ortsteil Weesenstein sowie zum damit verbundenen geplanten Funkturm in Weesenstein einzuberufen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-13/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt zum Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Maxen-Nord“, Flst. 42/16 und 42/21, Gem. Maxen, Am Steinhügel 2, hier: Errichtung eines Carports teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche entgegen der textlichen Festsetzung Ziffer 1.5 Anstrich 2: Garagen sind nur auf der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig - gemäß Antrag vom 12.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-14/2025 | Der Gemeinderat berät und beschließt der Bahnhofszuwegung in Mühlbach den Namen „Bahnhofsweg“ zu vergeben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Beschluss 11-15/2025 * | Der Gemeinderat berät und beschließt die Annahme einer Zweckgebundenen Spende (Nr. 4 laut Anlagenliste „Geldspenden 2025“) für die Kindertageseinrichtung Burkhardswalde. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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* Die Anlagen können in der Gemeindeverwaltung Müglitztal während der Öffnungszeiten eingesehen werden.