Pirna, 24. August 2026 – Der Zweckverband IndustriePark Oberelbe (ZV IPO) hat am heutigen Abend die Stadträtinnen und Stadträte der Städte Pirna, Heidenau und Dohna über den aktuellen Sachstand des Projekts und die nächsten Schritte informiert. Durch den Abend führte Tim Lochner, Oberbürgermeister der Stadt Pirna und amtierender Verbandsvorsitzender des ZV IPO; den Sachstand und die weiteren Schritte stellte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Dr. Ralf Müller, Bürgermeister der Stadt Dohna, vor. Für den Freistaat sprachen Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), und Sebastian Scheel, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA). Zwei Nachrichten prägten den Abend: Zu den überarbeiteten Planungen des Bebauungsplans 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ hat sich das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit einer eindeutig positiven Grundtendenz geäußert. Zudem hat der Freistaat Sachsen dem Vorhaben in mehreren Punkten Unterstützung in Aussicht gestellt.
Anlass: Beschlüsse im September
Im September stehen die Weisungsbeschlüsse in den Stadträten von Dohna, Heidenau und Pirna an, am 28. September 2026 folgt die Verbandsversammlung. Mit diesen Beschlüssen wird der Weg für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses von 2024, die Neufassung des geänderten Planentwurfs und die erneute öffentliche Auslegung zu den geänderten Bestandteilen frei. Ziel des Abends war es, allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern dafür eine vollständige Informationsgrundlage zu geben.
„Wir haben die Stadträte heute vollständig über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte informiert. Für die nächsten Beschlüsse sollen alle Stadträte das wissen, was wir wissen“, sagte Lochner.
Sachstand: Bebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“
Der Zweckverband hatte den Bebauungsplan 1.1 nach dem Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 31. März 2025 am 9. April 2025 beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Genehmigung eingereicht. Nachdem das Landratsamt am 23. September 2025 eine Versagung in Aussicht gestellt hatte, zog der Zweckverband den Antrag am 7. Oktober 2025 selbst zurück, statt eine negative Bescheidung zu erhalten. In der Folge wurden die Unterlagen fachlich und rechtlich überprüft.
Nach der Rücknahme des Antrags auf Genehmigung des B-Plans wurden im Januar 2026 in den Räumen des Landratsamtes die unterschiedlichen Rechtspositionen zur Genehmigungsfähigkeit eines Industriegebietes mit Lärm-Restriktionen umfangreich erörtert. Darauf aufbauend wurden unter Berücksichtigung der jüngsten BauGB-Novelle Lösungsansätze besprochen. Auf dieser Grundlage haben die Planer und Gutachter des Zweckverbands einen geänderten Planentwurf erarbeitet, der im Mai 2026 dem Landratsamt zur Prüfung mit Bitte um Rückäußerung übergeben wurde. Diese Rückäußerung erfolgte und ergab, dass der B-Plan 1.1 mit einem ergänzenden Verfahren wahrscheinlich zur Genehmigung geführt werden kann.
Freistaat Sachsen stellt dem Zweckverband weitere Unterstützung in Aussicht
Die für Infrastruktur und Landesentwicklung zuständige Ministerin und der für Wirtschaft zuständige Staatssekretär wollen den Zweckverband bei den weiteren Projektschritten unterstützen. Auf der Grundlage eines genehmigten B-Plans können hierzu insbesondere die Unterstützung bei der Finanzierung der erforderlichen weiteren Erschließungsplanung als Voraussetzung für einen qualifizierten Antrag auf GRW-Infrastrukturförderung, die Prüfung von Unterstützungsmöglichkeiten beim Grunderwerb sowie bei der Anbindung des Gewerbegebiets an die B 172a gehören. Für die Anbindung kommen ebenfalls Mittel aus dem Sachsenfonds - Wirtschaftsnahe Infrastruktur – vorbehaltlich eines Beschlusses des Sächsischen Landtages – in Betracht. Darüber hinaus möchte der Freistaat den Zweckverband beim Aufbau einer angemessenen Organisations- und Vermarktungsstruktur unterstützen, etwa durch die Wirtschaftsförderung Sachsen oder über Mittel aus der Förderrichtlinie Regio.
Staatsministerin Regina Kraushaar: „Der Freistaat sieht in einer strategischen Flächenentwicklung erhebliche Chancen für eine positive und zukunftsfeste Entwicklung der Region. Große, zusammenhängende, verkehrlich gut angebundene Industrie- und Gewerbeflächen sind im Raum Dresden mittlerweile ein rares Gut. Wer sie morgen nutzen will, muss sie heute entwickeln. Wir sind bereit, den weiteren Weg partnerschaftlich zu begleiten und gemeinsam mit den beteiligten Kommunen die nächsten Planungsschritte und bestehenden Fördermöglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Ob die Städte Pirna, Heidenau und Dohna diesen Weg gehen, entscheiden sie selbst. Diese Verantwortung liegt vor Ort – und das ist auch richtig so.“
Staatssekretär Sebastian Scheel betonte auf der Veranstaltung die Chancen des IPO für die Sicherung und Mehrung von Wohlstand und Arbeitsplätzen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Mit dem IPO würden die Städte Pirna, Dohna und Heidenau sowie das gesamte Umland von der besonderen Attraktivität des Hightech-Standorts Dresden profitieren. Denn die Landeshauptstadt selbst könne kaum noch eigene Flächen für Neuansiedlungen zur Verfügung stellen. Er empfahl den anwesenden Stadträten der drei Kommunen und ihrem Zweckverband nachdrücklich eine Fortsetzung der bisher geleisteten Arbeit.
„Das Wirtschaftsministerium wird die Realisierung des IPO auch weiterhin nach Kräften unterstützen“, so der Staatssekretär.
Bedarf und Risiken
Im Großraum Dresden steht einer Nachfrage von mindestens 900 Hektar ein potenzielles Angebot von nur rund 130 Hektar gegenüber; für Teilflächen des IPO gibt es konkretes Investoreninteresse. Wenn der B-Plan 1.1. kommt, soll der IPO perspektivisch mehrere tausend Arbeitsplätze (einschließlich Sekundäreffekten) schaffen. Nach dem neuen Satzungsbeschluss läuft eine zwölfmonatige Normenkontrollfrist, die Erschließung nimmt rund 48 Monate in Anspruch; erste Ansiedlungen sind ab 2030/31 zu erwarten. Neben dem Zeitverzug durch das erneute Genehmigungsverfahren nannte Müller als weitere Risiken eine mögliche Normenkontrollklage sowie steigende Bau- und Erschließungskosten.
Eine mögliche Auflösung des Verbandes wäre aus Sicht der Verbandsführung dagegen keine tragfähige Alternative, denn die Verteilungsmasse wäre negativ und müsste von den drei Kommunen ausgeglichen werden. Das Baurecht fiele an die Kommunen zurück, die bisherigen Planungen wären nicht nachnutzbar und das GRW-Förderfenster entfiele ersatzlos.
„Eine Auflösung des Zweckverbandes wäre für alle drei Städte der teuerste Weg: Sie kostet Geld, sie kostet Jahre – und am Ende stünde die Region ohne Entwicklungsfläche da. Die seit 2018 geleisteten Umlagen von rund 6,3 Millionen Euro fließen nicht zurück“, sagte Müller.
Klare Empfehlung der Verbandsführung: IPO weiter planen und umzusetzen
Lochner und Müller empfehlen, beide Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und die Zusammenarbeit mit Landratsamt und Freistaat fortzuführen, Baurecht und Grunderwerb zu sichern, die GRW-Förderung früh zu klären und die Anschlussstelle vorzubereiten. Parallel wird der Verband organisatorisch weiterentwickelt: Wie üblich bei solchen Vorhaben ist nun der Aufbau einer Geschäftsstelle vorgesehen. Zudem muss der künftige Verbandsvorsitz geklärt werden.
„In acht Jahren haben drei Städte gemeinsam etwas aufgebaut, das für die ganze Region trägt. Mit der positiven Grundtendenz des Landratsamtes und der Unterstützung des Freistaates im Rücken geht es jetzt darum, das Projekt zum Baurecht zu führen und den IPO erfolgreich zu entwickeln. Das eröffnet der Region die Chance auf langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und solide Kommunalfinanzen“, sagte Lochner.