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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsverband Eilenburg-West
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Haushaltssatzung Verwaltungsverband Eilenburg-West für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 15.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltsjahre

2024

2025

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024/2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.470.665,00 EUR

1.485.950,00 EUR

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.507.843,00 EUR

1.534.789,00 EUR

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-37.178,00 EUR

-48.839,00 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Gesamtergebnis auf

-37.178,00 EUR

-48.839,00 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-37.178,00 EUR

-48.839,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.470.665,00 EUR

1.485.950,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.500.843,00 EUR

1.526.789,00 EUR

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-30.178,00 EUR

-40.839,00 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.000,00 EUR

26.500,00 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-11.000,00 EUR

-26.500,00 EUR

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-41.178,00 EUR

-67.339,00 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-41.178,00 EUR

-67.339,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt.

§ 6

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt

1.395.400,00 EUR

1.415.400,00 EUR

Eilenburg, den 19.12.2023

Unterschrift Verbandsvorsitzende

Bekanntmachung über die Auslegung der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne der Jahre 2024 und 2025

Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2024/2025 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegen gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.01.2024 bis 12.01.2024 während der Dienstzeiten im Fachbereich Finanzen des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Torgauer Str. 38, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Um telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Durchwahl 03423 662298 wird gebeten.