Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 15.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Haushaltsjahre | ||
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| 2024 | 2025 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024/2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 1.470.665,00 EUR | 1.485.950,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.507.843,00 EUR | 1.534.789,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -37.178,00 EUR | -48.839,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -37.178,00 EUR | -48.839,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -37.178,00 EUR | -48.839,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.470.665,00 EUR | 1.485.950,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.500.843,00 EUR | 1.526.789,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -30.178,00 EUR | -40.839,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.000,00 EUR | 26.500,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -11.000,00 EUR | -26.500,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -41.178,00 EUR | -67.339,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -41.178,00 EUR | -67.339,00 EUR |
| festgesetzt. | |||
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt.
Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt
| 1.395.400,00 EUR | 1.415.400,00 EUR |
Eilenburg, den 19.12.2023
Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2024/2025 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegen gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.01.2024 bis 12.01.2024 während der Dienstzeiten im Fachbereich Finanzen des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Torgauer Str. 38, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Um telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Durchwahl 03423 662298 wird gebeten.