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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 1/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Der Eilenburger Freizeitpass für das Jahr 2025

Foto: FEZ - Fabian Krebs

Seit 1995 gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Freizeitpass ist für das Kalenderjahr 2025 gültig, nicht übertragbar und im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zu beantragen. Eine Beantragung ist ganzjährig möglich.

Anspruchsberechtigt sind:

Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)

einkommensunabhängige Personen mit Hauptwohnsitz in Eilenburg, wenn sie mind. 3 Personen Unterhalt gewähren

Bürgergeldberechtigte

Sozialhilfeempfänger

Empfänger von Wohngeld/Lastenausgleich, Grundsicherung im Alter

BaföG Berechtige

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder (bis 18 Jahre/Ausnahmen beachten) berechtigt diese, folgende Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:

Schwimmhalle Eilenburg

3x

kostenfrei

Museum Eilenburg

2x

kostenfrei

(auch Ausstellungen)

Sorbenturm Eilenburg

2x

kostenfrei

Stunde der Musik

1x

kostenfrei

Sternwarte Eilenburg

1x

kostenfrei

FEZ Eilenburg (Freibad)

3x

kostenfrei (Kinder bis 16 J.)

Tierpark Eilenburg

2x

kostenfrei (Kinder bis 16 J.)

Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Einrichtungen und Veranstaltungen, mit ermäßigten Entgelten zu nutzen. Die Sternwarte Eilenburg kann 1x jährlich kostenfrei besucht werden.

Antragsstellung:

Der Eilenburger Freizeitpass wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg ausgestellt. Dazu ist eine persönliche Vorsprache zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro ausreichend. Die entsprechenden Nachweise sind dabei vorzulegen.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg

Bürgerbüro

Marktplatz 1, 04838 Eilenburg

Tel.: 03423 652 261

E-Mail: buergerbuero@eilenburg.de

Weiterer Ansprechpartner:

N. Thoß, n.thoss@eilenburg.de, 03423 652 233