Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 1/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Die Stadtverwaltung Eilenburg informiert: Grundsteuer – Was ist zu beachten?
Grundsteuer – Was ist zu beachten?
Aufgrund der Grundsteuerreform erhalten alle steuerpflichtigen Eigentümer für das Jahr 2025 einen neuen Bescheid. Ein Termin zum Erstellen und Versenden der Bescheide kann noch nicht benannt werden.
Die bisher gültigen Grundsteuerbescheide sind ab 2025 nicht mehr wirksam.
Wir bitten daher Folgendes zu beachten:
- Bitte zahlen Sie für 2025 keine Grundsteuer bevor Sie einen Bescheid bekommen haben.
- Jeder Eigentümer erhält 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadtverwaltung Eilenburg.
- Bestehende Daueraufträge für die Grundsteuer gegebenenfalls vorsorglich löschen bzw. ändern.
- SEPA-Lastschriften behalten ihre Gültigkeit, werden aber bis zum Vorliegen der neuen Bescheide von der Stadt ausgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Eilenburger Homepage www.eilenburg.de.