Räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Eilenburger Chaussee“ OT Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 mit Beschluss-Nr. 54/2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Eilenburger Chaussee“ im OT Doberschütz in der Fassung vom 11.12.2025 samt Begründung mit Anlagen 1-3 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet ist ca. 13.325 m² groß. Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 119/115, 119/116, 119/117, 119/118, 119/119, 119/120, 119/121, 119/122, 119/123, 119/124, 119/125, 119/126, 119/127, 119/128, 119/129, 119/130, 119/131 und 122/8 teilweise der Flur 4 in der Gemarkung Doberschütz.
Das Verfahren für diesen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Mit dem Bebauungsplan „Eilenburger Chaussee“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von ca. 15 bis 16 Wohngrundstücken einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Eilenburger Chaussee“ im OT Doberschütz mit Begründung und den Anlagen 1 - 3 wird in der Zeit vom
19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz ausgelegt.
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244 54017 möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den Anlagen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an post@ibs-eilenburg.de oder an birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht neben dem mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro IBS, Mühlweg 12 aus 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 526813, Fax (034241)526814 auch die Gemeindeverwaltung Doberschütz zur Verfügung.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Übersichtsplan: