In der Steinstraße wurden in den vergangenen Tagen vermehrt Verwarnungen wegen Falschparkens ausgesprochen. Hintergrund ist, dass das Parken am Fahrbahnrand nur gestattet ist, wenn eine Restfahrbahnbreite von mind. von 3,05 Metern eingehalten wird. Nutzen Sie also ausschließlich die vorgesehenen Parkbuchten. Auf Grund gehäufter Beschwerden verschiedener Entsorgungsunternehmen und Lieferanten, hat der Gemeindevollzugsdienst bereits seit November 2025 parkende Fahrzeuge in der Steinstraße mit schriftlichen Hinweisen versehen, um frühzeitig auf die Problematik aufmerksam zu machen. Seit Anfang des Jahres wird das Fehlverhalten nun konsequent geahndet.
Zudem finden regelmäßig Kontrollen durch die zuständigen örtlichen Behörden statt. Die Freiwillige Feuerwehr Eilenburg führt diese gemeinsam mit dem Polizeivollzugsdienst, der Ortspolizeibehörde sowie der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eilenburg durch. Ziel ist es, Engstellen und Falschparker zu identifizieren, da diese im Einsatzfall immer wieder die Zufahrt für Rettungskräfte behindern und wertvolle Zeit kosten können.
Unser Appell an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer:
Wo das Parken am Straßenrand unvermeidbar ist, stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte so ab, dass auch größere Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst ungehindert und schnell zum Einsatzort gelangen können. Achten Sie in jedem Fall auf eine Restfahrbahnbreite von mind. 3,05 m. Geben Sie möglichst viel Fahrbahnbreite frei, lassen Sie ausreichend Lücken zwischen Fahrzeugen und vermeiden Sie das Parken parallel sowie in Kurvenbereichen. Als Anlieger achten Sie bitte außerdem auf die Einhaltung des notwendigen Lichtraumprofils, damit größere Fahrzeuge problemlos durchfahren können.
Auch Sie wünschen sich im Notfall schnelle Hilfe oder einfach, dass Ihr Abfall entsorgt werden kann. Helfen Sie mit, damit wir helfen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.