Titel Logo
Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 1/2026
Die Stadtverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Eilenburger Freizeitpass für das Jahr 2026

Foto: Fabian Krebs

Seit 30 Jahren gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben kostenfrei bzw. zu ermäßigten Beiträgen teilzunehmen.

Der Freizeitpass ist für das Kalenderjahr 2026 gültig, nicht übertragbar und im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zu beantragen. Eine Beantragung ist ganzjährig möglich. Ab dem 02.01.2026 werden die neuen Pässe ausgegeben.

Anspruchsberechtigt, mit Hauptwohnsitz in Eilenburg, sind:

Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Nachweis Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)

BaföG Berechtige Personen

einkommensunabhängige Personen mit mind. 3 Kindern (bis 18 Jahre) im Haushalt

Rentner, Empfänger der Grundsicherung im Alter

Bürgergeldberechtigte

Sozialhilfeempfänger

Empfänger von Wohngeld/Lastenausgleich

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder (bis 18 Jahre/Ausnahmen beachten) berechtigt diese, folgende Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:

Schwimmhalle Eilenburg

3x

kostenfrei

Museum Eilenburg

2x

kostenfrei

(auch Ausstellungen)

Sorbenturm Eilenburg

2x

kostenfrei

Stunde der Musik

1x

kostenfrei

Sternwarte Eilenburg

1x

kostenfrei

FEZ Eilenburg (Freibad)

3x

kostenfrei

(Kinder bis 16 J., dann ermäßigt)

Tierpark Eilenburg

2x

kostenfrei

(Kinder bis 16 J., dann ermäßigt)

Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Einrichtungen und Veranstaltungen, mit ermäßigten Entgelten zu nutzen. Die Sternwarte Eilenburg kann zudem 1x jährlich kostenfrei besucht werden.

Antragsstellung:

Der Eilenburger Freizeitpass wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg ausgestellt. Dazu ist eine persönliche Vorsprache zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro ausreichend. Die entsprechenden Nachweise sind dabei vorzulegen.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg | Bürgerbüro | Marktplatz 1, 04838 Eilenburg | Tel.: 03423 652 261 | Mail: buergerbuero@eilenburg.de

Weitere Ansprechpartner:

N. Thoß, | n.thoss@eilenburg.de, 03423 652 233