Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Die erforderlichen Einfahrtgenehmigungen für das gesperrte Stadtfestgebiet sind zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro erhältlich. Vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg werden Ausweise für Anwohner, Lieferanten, Pflegedienste etc. ausgestellt.
Alle unmittelbaren Teilnehmer des Stadtfestes müssen sich an die Bernd Hochmuth Veranstaltungsmanagement e.K. wenden. Nach dem Ein- bzw. Ausladen ist der gesperrte Bereich wieder zu verlassen und das Fahrzeug außerhalb abzustellen.
In der Zeit von Freitag (13.06.25) 17:30 Uhr bis Samstag (14.06.25) 02 Uhr, Samstag (14.06.25) 9:30 Uhr bis Sonntag (15.06.25) 02 Uhr sowie Sonntag (15.06.25) von 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr ist die Einfahrt in die Leipziger Straße, Torgauer Straße (Marktplatz bis Dr.-Külz-Ring), Rinckartstraße, Bernhardistraße und Kornmarkt grundsätzlich verboten.
Bitte beachten Sie, dass eine Umfahrung des Stadtfestgebietes im Norden über den Nordring und im Süden über Am Anger und Dr.-Külz-Ring gewährleistet ist und hierfür keine Einfahrtgenehmigungen benötigt werden. Weiterhin sind die Wohnhäuser über die Eckartstraße, Wallstraße, Große und Kleine Mauerstraße rückwärtig erreichbar.
Wochenmarkt
Am Donnerstag, dem 12.06.2025 findet bis 13 Uhr ein verkleinerter Wochenmarkt statt. Das Frischemarktangebot wird vorhanden sein. Am Samstag, dem 14.06.2025, entfällt aufgrund des Stadtfestes der Wochenmarkt.
Alle Informationen zum 28. Eilenburger Stadtfest finden Sie unter www.stadtfest-eilenburg.de!