Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Eilenburg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu jedermanns Einsicht aus in der Zeit
vom 05.06.2023 bis 12.06.2023
im Rathaus, Marktplatz 1 – Bürgerbüro
zu den Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich [Stadtverwaltung Eilenburg, Büro des Stadtrates, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg] oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
(Diese Vorschriften sind dem Aushang beigefügt und können dort eingesehen werden.)
Eilenburg, 25.05.2023