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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eilenburg und den Strafkammern des Landgerichts Leipzig

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Eilenburg gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu jedermanns Einsicht aus in der Zeit

vom 05.06.2023 bis 12.06.2023

im Rathaus, Marktplatz 1 – Bürgerbüro

zu den Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 – 13.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr

Samstag 9.00 – 12.00 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich [Stadtverwaltung Eilenburg, Büro des Stadtrates, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg] oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

(Diese Vorschriften sind dem Aushang beigefügt und können dort eingesehen werden.)

Eilenburg, 25.05.2023

Scheler
Oberbürgermeister