Die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg dient zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während des Stadtfestes vom 13. Juni 2025 bis zu 15. Juni 2025. In der Verordnung sind allgemeine Schutzvorschriften, wie zum Beispiel Hinweise zur Mitnahmen von Hunden, ein Glasverbot oder ein Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände / Stoffe verankert. Auch sind Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten in der Verordnung erklärt. Die umfassende Polizeiverordnung zum diesjährigen Stadtfest finden Sie im elektronischen Amtsblatt vom 05. Juni 2025 unter https://www.eilenburg.de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/.