Im Bereich zwischen der Pionierbrücke und dem Aufgang zur Sternwarte befindet sich derzeit ein Mäusebussard-Brutpaar. Während der aktuellen Brut- und Aufzuchtzeit verteidigen die Tiere ihr Nest sowie ihre Jungvögel besonders intensiv. In den vergangenen Tagen kam es deshalb vereinzelt zu sogenannten „Scheinangriffen“ auf Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer, die sich dem Horst unbewusst näherten.
Die zuständigen Stellen weisen darauf hin, dass dieses Verhalten für Greifvögel während der Brutzeit typisch und Ausdruck eines natürlichen Schutzverhaltens ist.
Warum greifen Mäusebussarde Menschen an?
Der Mäusebussard empfindet Menschen, Hunde oder schnelle Bewegungen in unmittelbarer Nähe seines Horstes als potenzielle Gefahr für seinen Nachwuchs. Besonders in der Zeit zwischen dem Schlüpfen der Jungvögel und deren erstem Ausflug reagieren die Tiere empfindlich auf Störungen.
Die Vögel fliegen dabei häufig dicht über Personen hinweg oder nähern sich von hinten. In den meisten Fällen handelt es sich um Warn- und Vertreibungsverhalten. Körperliche Verletzungen sind selten, dennoch können solche Situationen erschreckend wirken.
| Wie können Angriffe vermieden werden? | |
| Besucher dieses Bereiches werden zum eigenen Schutz gebeten, folgende Verhaltensregeln zu beachten: | |
| • | Wege möglichst nicht verlassen |
| • | Den betroffenen Bereich zügig und ruhig passieren |
| • | Joggen oder schnelles Radfahren vermeiden |
| • | Hunde anleinen und nah bei sich führen |
| • | Nicht nach den Vögeln schlagen oder Gegenstände werfen |
| • | Bei Annäherung eines Vogels Ruhe bewahren und den Bereich langsam verlassen |
| • | Kopfbedeckungen oder ein aufgespannter Regenschirm können zusätzlichen Schutz bieten |
Die Tiere verteidigen ausschließlich ihren unmittelbaren Brutbereich. Mit zunehmender Selbstständigkeit der Jungvögel nimmt das Verhalten in der Regel nach wenigen Wochen wieder deutlich ab.
Warum kann das Mäusebussard-Paar nicht entfernt werden?
Der Mäusebussard gehört in Deutschland zu den besonders geschützten Arten. Grundlage hierfür ist § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es verboten,
| • | wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, |
| • | ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören sowie |
| • | sie während der Fortpflanzungszeit erheblich zu stören. |
Ein Entfernen des Horstes oder eine Umsiedlung der Tiere ist derzeit deshalb rechtlich nicht möglich.
Die zuständigen Behörden beobachten die Situation weiterhin. Bürger werden um Verständnis für den notwendigen Schutz der heimischen Wildtiere gebeten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen oder an die Stadtverwaltung Eilenburg.