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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 12/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten für den Schulbesuch anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können angemeldet werden.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Zur Anmeldung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

Geburtsurkunde des Kindes

Impfausweis (Nachweis Masernimpfung)

ausgefülltes und von der/den Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular zur Schulanmeldung und Personalweis

Bei Anmeldung einer sorgeberechtigten Person bringt diese bitte eine formlose Vollmacht der abwesenden sorgeberechtigen Person und Kopie des Personalausweises mit!

Bei Alleinerziehenden ist die Vorlage einer Negativbescheinigung notwendig.

Das Kind muss nicht vorgestellt werden. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen neu angemeldet werden. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, ob Ihr Kind am Religions- oder Ethikunterricht teilnehmen soll.

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies der Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 14. September 2023 mit.

Anmeldetermine an den Schulen

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgenden Link:

www.terminland.de/schulen-eilenburg

⇒ Termine für die Schuluntersuchung erfahren Sie bei der Anmeldung.