Foto: Stadtverwaltung Eilenburg - Die Miatarbeiterin des Bürgerbüros, Nicole Tiegel, zeigt das System „Biometric Go“.
Seit dem 01.05.2025 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend geändert. Danach dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Personaldokumente verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt ein selbst erstelltes Passfoto oder ein Ausdruck nicht mehr erlaubt sind. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person
oder
Ab dem 01.06.2025 bietet das Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Eilenburg diesen Service an. Dabei werden mit dem System „Biometric Go“ digitale Lichtbilder mit hoher Qualität erstellt und für den jeweiligen Antrag verwendet. Die Aufnahmen werden in Übereinstimmung mit den Biometrie-Vorgaben erfasst und direkt und medienbruchfrei in das Antragsverfahren übernommen. Für die Erstellung des rechtskonformen digitalen Lichtbildes vor Ort fallen Kosten in Höhe von 8 Euro an.
Werden die Lichtbilder für Personaldokumente bei einem zertifizierten Fotografen gefertigt, sind diese verschlüsselt über eine Hochsicherheits-Cloud bereit zu stellen und über einen QR-Code für die Mitarbeitenden des Bürgerbüros abrufbar. Unter https://www.e-passfoto.de/teilnehmer können Sie zertifizierte Fotostudios ermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Ministerium des Innern und Heimat (https://www.bmi.bund.de) oder kontaktieren Sie unser Bürgerbüro. Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.