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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 13/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Eilenburg informiert

Auf der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft am 13.05.2023 wurde der Beschluss gefasst, den Ertrag aus der Jagdverpachtung aus den Jahren 2017/2018 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 auszuzahlen.

Die Auszahlung erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag jedes Grundeigentümers von bejagdbaren Flächen im Bereich der Jagdgenossenschaft Eilenburg per Überweisung. Ab sofort können Anträge gestellt werden.

Der Antrag muss beinhalten:

  1. die vollständige Anschrift des Grundeigentümers, Angaben zu den bejagdbaren Flächen mit Angabe der Bankverbindung
  2. bei Gemeinschaftseigentum, Erbengemeinschaften, die Vollmacht mit den Unterschriften aller Miteigentümer.
  3. bei aktuellen Grundstückskäufen oder -verkäufen nach 2022 ein gültiger Grundbuchauszug.

Der Antragszeitraum endet am 15.07.2023.

Die schriftlichen Anträge sind zu richten an die Kassenverwalterin der Jagdgenossenschaft Eilenburg unter folgender Anschrift:

Jagdgenossenschaft Eilenburg

Stadtverwaltung Eilenburg

Frau Nancy Richter

Marktplatz 1

04383 Eilenburg

Nicht bis zum 15.07.2023 beanspruchte Pachteinnahmen sollen nach Beschluss der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Lothar Hüther
Jagdgenossenschaft Eilenburg