Mit Beschluss Nr. 26/2024 vom 03.06.2024 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg die Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche der Straße „An der Mulde“ beschlossen. Es handelt sich hierbei um einen zwischen der Straße und der Friedhofsmauer gelegenen Grünstreifen mit einer Fläche von ca. 300 m². Diese Teilfläche des Flurstück 73/1 der Flur 24 verbleibt nach Abschluss der Entwidmung im Eigentum der Stadt Eilenburg.
Gründe der Einziehung
Die im Plan rot gekennzeichnete Fläche wird für Zwecke des öffentlichen Verkehrs nicht benötigt. Die Einziehung führt zu keinen Einschränkungen für den Fuß-, Rad- bzw. Fahrverkehr. Nach der Einziehung wird die Teilfläche der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ein Teil der Fläche ist zur Verpachtung für die Nutzung als private Stellplätze vorgesehen. Die restliche Fläche soll vorerst als Grünstreifen verbleiben. Bei Bedarf können in diesem Bereich zukünftig noch zusätzliche Stellplätze für Friedhofsbesucher entstehen.
Die Absicht der Einziehung ist laut Sächsischem Straßengesetz § 8 (4) drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Das Bestandsblatt kann während der üblichen Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Zimmer 208 eingesehen werden.