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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 13/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 03. Juni 2024 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen

Die Stadträte haben das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) legt die Kommune fest, nach welchen Gesichtspunkten der Einzelhandel geplant und angesiedelt werden soll. Diese Planungskonzepte verschaffen den Einzelhandelsbetrieben und Projektentwicklern Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Standortentscheidungen und Investitionen. Auch sorgen sie für Transparenz, denn sie machen die von den Privaten nicht selten als willkürlich empfundenen kommunalen Vorgaben und Einschränkungen durchschaubar und nachvollziehbar. Auch ist es die Grundlage künftiger politischer und städtebaulicher Entscheidungen über die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung.

Das EZK der Stadt Eilenburg (Fortschreibung 2023) dient der städtebaulichen Steuerung des Einzelhandels mit dem Ziel des Schutzes und der Entwicklung der Innenstadt und der anderen zentralen Versorgungsbereiche. Das wichtigste städtebauliche Ziel ist die Stärkung der Innenstadt und die gegenseitige, arbeitsteilige Stützung des A- und des B-Zentrums. Im A-Zentrum sollen die bestehenden Betriebe gehalten werden und kleinteilige Strukturen gestärkt werden. Im B-Zentrum Ziegelstraße sollen größere Fachmärkte (ab 400 m² Verkaufsfläche), die in der Innenstadt nicht unterkommen, konzentriert werden. Die C-Zentren sollen in ihrer aktuell vorhandenen Struktur erhalten werden. Der am Rande gelegene Ergänzungsstandort Schondorfer Mark soll perspektivisch der Unterbringung von Betrieben des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels dienen. Dies trifft auch auf bestehende Streulagen zu. Zusätzlicher zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel außerhalb der Zentren ist nicht gewollt. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Läden bis 100 m² Verkaufsfläche.

Vertrag mit Tierpark wird verlängert

Der Tierparkverein Eilenburg e. V. übernahm 1998 die Trägerschaft des Tierparks der Stadt Eilenburg. Heute gehört der Tierpark Eilenburg zu den schönsten Tiergärten Sachsens, der eine Vielzahl thematischer Angebote unterbreitet und sehr hohe Besucherzahlen verzeichnen kann. Gleichzeitig ist er einer der kostengünstigsten Tiergärten in Sachsen.

Der gefasste Vertrag zwischen der Stadt Eilenburg und dem Tierparkverein Eilenburg e.V. endet im Jahr 2024. Gleiches gilt für die Zuschussregelung, die zuletzt im Jahr 2018 ihre Anpassung fand. Der Stadtrat hat entschieden, dass die Verlängerung des Vertrages mit dem Tierpark unbefristet erfolgen soll. Es wird beibehalten, dass der Stadtrat alle fünf Jahre über die Höhe des Zuschusses für den Tierparkverein neu befindet. Zudem hat der Verein ab dem Jahr 2025 eine Zuschussanpassung von derzeit 150.000 € auf jährlich 180.000 € beantragt, welche mit steigenden Personalkosten, höheren Bewirtschaftungskosten sowie Vorgaben der „EU-Zoorichtlinie“, (Nachweisführungen, Chippen von Tieren, etc.) zusammenhängt. Auch diese Zuschusserhöhung hat der Stadtrat beschlossen.

Kosten für Grünfläche mit Brunnen am Dr.-Külz-Ring steigen

Die Bushaltestellen inklusive der betroffenen Straßenabschnitte am Dr.-Külz-Ring wurden bereits komplett erneuert und barrierefrei ausgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch die Grünfläche im Innenbereich umgestaltet und ein neuer Brunnen errichtet. Dafür stehen Mittel der Städtebauförderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“ zur Verfügung. Im ursprünglichen Haushaltsansatz waren 325.000 Euro Gesamtkosten für die Grünfläche eingeplant. Die Kostenberechnung im Jahr 2022 ergab für die Herstellung der Grünfläche mit Brunnen ca. 415.000 Euro. Der städtische Eigenanteil liegt bei ca. 138.000 Euro.

Da die im Finanzhaushalt 2024 noch verfügbaren Investitionsmittel nicht ausreichen, um das Vorhaben umzusetzen, mussten die fehlenden Mittel durch einen Umsetzungsbeschluss aus anderen Haushaltskonten bereitgestellt werden. Die Stadträte haben dieser Mittelumsetzung zugestimmt.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Regelung der Abfallwirtschaft wird beschlossen

Der Stadtrat hat sich für den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Regelung der Abfallwirtschaft zwischen dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Eilenburg entschieden.

Der Landkreis Nordsachsen übertragt damit weiterhin der Stadt Eilenburg mit In-Kraft-Treten der Zweckvereinbarung die Aufgabe der Einsammlung und Beförderung der im Stadtgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle, wie gemischte Siedlungsabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Sonderabfälle. Die anschließende Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den Landkreis Nordsachsen. Übergangsweise, befristet bis Ende 2026 ist die Stadt Eilenburg auch für die Entsorgung der Abfallfraktionen „biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle“, „Sperrmüll“ sowie „Papier und Pappe“ zuständig.

Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Nord-Ost

Der Stadtrat hat dem Verkauf einer 7.000 qm großen Teilfläche im „Gewerbegebiet Nord-Ost“ an die Firma Greulich Reisen zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 140.000 Euro. Das Eilenburger Unternehmen betreibt ein Reisebüro und agiert als Reisebusunternehmen. Im Rahmen einer Betriebserweiterung beabsichtigt das Unternehmen, im Gewerbegebiet eine Investition von ca. 500.000 € zur Errichtung einer Halle und Nebenanlagen zu tätigen.