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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 14/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2023 und durch Beitrittsbeschluss am 03.07.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

2023

2024

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

32.981.400 €

32.794.000 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

35.937.500 €

36.059.500 €

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-2.956.100 €

-3.265.500 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0

0

Gesamtergebnis auf

-2.956.100 €

-3.265.500 €

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0

0

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0

0

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf

1.376.661

1.361.300

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf

0

0

Veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-1.579.439 €

-1.904.200 €

im Finanzhaushalt mit dem

2023

2024

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

31.297.000 €

31.115.800 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

32.654.300 €

32.802.400 €

Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf des Ergebnishaushalts als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-1.357.300 €

-1.686.600 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.621.400 €

6.643.400 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.535.900 €

8.156.700 €

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

267.500 €

-1.513.300 €

Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.089.800 €

-3.199.900 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

0 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

740.000 €

740.000 €

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-740.000 €

-740.000 €

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln im Haushaltsjahr auf

-1.829.800 €

-3.939.900 €

Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

-1.789.800 €

-3.939.900 €

Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen

-7.166.845 €

-3.939.9000 €

festgesetzt.

§ 2

2023

2024

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt

0

0

§ 3

2023

2024

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

festgesetzt

8.973.000 €

1.455.000 €

§ 4

2023

2024

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

festgesetzt

3.500.000 €

3.500.000 €

§ 5

2023

2024

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

315 v. Hundert

315 v. Hundert

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

430 v. Hundert

430 v. Hundert

Gewerbesteuer auf

400 v. Hundert

400 v. Hundert

§ 6

Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen werden folgende Deckungsvermerke festgesetzt:

Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Personalaufwendungen.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen für Abschreibungen und interne Leistungsverrechnung.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen für Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens (Konto 4241).

Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Post- und Fernmeldegebühren.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Leasing-und Mietaufwendungen für Kopierer.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit des Zinsaufwandes und der Tilgungszahlungen für Kredite.

Einseitige Deckungsfähigkeit für die Gewerbesteuerumlage und die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer.

Einseitige Deckungsfähigkeit der im Produkt 54100100/096020 (USK 09602.40012) veranschlagten Auszahlungen für Straßenbaumaßnahmen.

§ 7

Sperrvermerke

Für Maßnahmen des Finanzhaushaltes, die durch Fördermittel oder sonstige Mittel gegenfinanziert werden, wird eine Haushaltssperre festgelegt, bis die Förderung durch den Fördermittelgeber bestätigt wurde oder bei sonstigen Mitteln die Leistung sichergestellt ist.

Die Haushaltssperre kann aufgehoben werden, wenn die Gesamtdeckung des Haushaltes nicht gefährdet und die Finanzierung anderweitig gesichert ist.

Eilenburg, den 04.07.2023

Scheler
Oberbürgermeister

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Jahre 2023/2024

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegen entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO zur Einsichtnahme vom

07.07. – 14.07.2023

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg innerhalb folgender Öffnungszeiten:

Montag:

09.00 – 13.00 Uhr

Dienstag:

09.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:

09.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 – 18.00 Uhr

Freitag:

09.00 – 13.00 Uhr

Samstag:

09.00 – 12.00 Uhr

aus.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können ebenfalls auf der Homepage der Großen Kreisstadt Eilenburg (www.eilenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice/Öffentliche Auslegung“ elektronisch eingesehen werden.