Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2023 und durch Beitrittsbeschluss am 03.07.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | 2023 | 2024 |
|
|
|
| Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 32.981.400 € | 32.794.000 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 35.937.500 € | 36.059.500 € |
| Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -2.956.100 € | -3.265.500 € |
|
|
|
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 | 0 |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 | 0 |
| Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0 | 0 |
|
|
|
| Gesamtergebnis auf | -2.956.100 € | -3.265.500 € |
|
|
|
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 | 0 |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 | 0 |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf | 1.376.661 | 1.361.300 |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf | 0 | 0 |
| Veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -1.579.439 € | -1.904.200 € |
| im Finanzhaushalt mit dem | 2023 | 2024 | |
|
|
| |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 31.297.000 € | 31.115.800 € | |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 32.654.300 € | 32.802.400 € | |
| Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf des Ergebnishaushalts als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -1.357.300 € | -1.686.600 € | |
|
|
| |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.621.400 € | 6.643.400 € | |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.535.900 € | 8.156.700 € | |
| Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 267.500 € | -1.513.300 € | |
|
|
| |
| Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.089.800 € | -3.199.900 € | |
|
|
| |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | 0 € | |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 740.000 € | 740.000 € | |
| Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -740.000 € | -740.000 € | |
|
|
| |
| Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.829.800 € | -3.939.900 € | |
|
|
| |
| Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr | -1.789.800 € | -3.939.900 € | |
|
|
| |
| Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen | -7.166.845 € | -3.939.9000 € | |
|
|
| |
| festgesetzt. |
|
| |
|
|
| |
§ 2 | |||
| 2023 | 2024 | |
|
|
| |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt | 0 | 0 | |
§ 3 |
|
| |
| 2023 | 2024 | |
|
|
| |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt | 8.973.000 € | 1.455.000 € | |
§ 4 |
|
| |
| 2023 | 2024 | |
|
|
| |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt | 3.500.000 € | 3.500.000 € | |
§ 5 |
|
| |
| 2023 | 2024 | |
|
|
| |
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: |
|
| |
|
|
| |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 315 v. Hundert | 315 v. Hundert | |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 430 v. Hundert | 430 v. Hundert | |
| Gewerbesteuer auf | 400 v. Hundert | 400 v. Hundert | |
|
|
|
|
Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen werden folgende Deckungsvermerke festgesetzt:
Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Personalaufwendungen.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen für Abschreibungen und interne Leistungsverrechnung.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen für Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens (Konto 4241).
Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Post- und Fernmeldegebühren.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Leasing-und Mietaufwendungen für Kopierer.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit des Zinsaufwandes und der Tilgungszahlungen für Kredite.
Einseitige Deckungsfähigkeit für die Gewerbesteuerumlage und die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer.
Einseitige Deckungsfähigkeit der im Produkt 54100100/096020 (USK 09602.40012) veranschlagten Auszahlungen für Straßenbaumaßnahmen.
Für Maßnahmen des Finanzhaushaltes, die durch Fördermittel oder sonstige Mittel gegenfinanziert werden, wird eine Haushaltssperre festgelegt, bis die Förderung durch den Fördermittelgeber bestätigt wurde oder bei sonstigen Mitteln die Leistung sichergestellt ist.
Die Haushaltssperre kann aufgehoben werden, wenn die Gesamtdeckung des Haushaltes nicht gefährdet und die Finanzierung anderweitig gesichert ist.
Eilenburg, den 04.07.2023
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegen entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO zur Einsichtnahme vom
07.07. – 14.07.2023
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg innerhalb folgender Öffnungszeiten:
| Montag: | 09.00 – 13.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 – 13.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 – 13.00 Uhr |
| Samstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
aus.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können ebenfalls auf der Homepage der Großen Kreisstadt Eilenburg (www.eilenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice/Öffentliche Auslegung“ elektronisch eingesehen werden.