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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 14/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Kurz & knapp: Parken an einer Bushaltestelle

Wer kennt das nicht? Schnell ein paar Besorgungen machen oder ein Päckchen zur Post bringen!

Vielmals wird die Parkplatzsuche gerade in diesen Momenten zur Zerreißprobe. Daher stellen Fahrzeugführer ihren fahrbaren Untersatz manchmal einfach an einer Bushaltestelle ab. Schließlich wird in den nächsten Minuten schon kein Bus kommen.

Aber ist das Parken an einer Bushaltestelle gemäß Straßenverkehrsordnung überhaupt erlaubt, oder gilt dort grundsätzlich ein Parkverbot?

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrer 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild nicht parken! Demnach herrscht direkt an einer Bushaltestelle ein Parkverbot!

Sie dürfen allerdings hinter oder vor einem Haltestellenschild parken, wenn der Abstand von 15 Metern eingehalten wird.