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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 14/2025
Gemeinde Zschepplin
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Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Zschepplin-Krippehna“ in der Gemeinde Zschepplin

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Zschepplin-Krippehna“ aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 16/2025). Das Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche zwischen den Ortschaften Noitzsch im Norden, Krippehna im Westen und Zschepplin im Osten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 235,9 ha umfasst die Flurstücke

43-45, 50, 56-58, 60, 65-69, 72-76, 78, 80, 83, 85-87, 117, 118, 121, 124-128, 136-139, 141-149 sowie teilweise 1, 40-42, 46-49, 53-55, 61, 63,64, 71, 84, 88, 91, 116, 120, 122, 123, 129-131, 133-135, 140 und 104/1 der Gemarkung Krippehna, Flur 6;

die Flurstücke 44, 98, 101, 104, 107, 108, 110, 111 sowie teilweise 26, 40-42, 45, 52, 85, 88, 89, 91, 92, 94, 99, 102 105, 113, 114, 116, 118 der Gemarkung Zschepplin, Flur 3;

das Flurstück 2/1 der Gemarkung Rödgen, Flur 4 (teilweise) und

teilweise die Flurstücke 111/1, 115/1, 358/113, 359/114, 503 der Gemarkung Naundorf, Flur 1.

Für den Planbereich ist die Übersichtskarte maßgebend:

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, in Vorbereitung auf die Beschlussfassung des Gemeinderates zur Stellungnahme im Zuge der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten Stellen über die „Teilfortschreibung Erneuerbarer Energien“ sowie zur Anhörung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen in der kommenden öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 alternative Flächen des Geltungsbereiches als mögliche Vorranggebiete zu erarbeiten. Ziel ist, das im Entwurf ausgewiesene Vorranggebiet 61 deutlich, das heißt um die Südfläche der Ortsverbindungsstraße Krippehna-Zschepplin, zu verkleinern und damit die Akzeptanz der Einwohner bei einer möglichen Errichtung zu erhöhen.

Folgende Planziele sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans erreicht werden:

-

politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit die Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung

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Erzeugung von Strom aus Windenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

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Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zschepplin, 30.06.2025

gez. Kay Kunath
Bürgermeister