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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 14/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Foto: Archiv

Grafik: Giersdorff Architekten

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 07. Juli und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Flächennutzungsplan für den Bereich des ehemaligen Dermatoid-Werkes geändert

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) befürwortet und beschloss die öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme für jedermann.

Die Änderung des FNPs betrifft den Bereich des ehemaligen Dermatoid-Werkes, für den parallel das Bebauungsplanverfahren (B-Plan) „Wohnpark Muldenaue“ läuft. Das wesentliche Ziel des B-Plans ist die städtebauliche Neuordnung als Allgemeines Wohngebiet. Mit dem B-Plan werden planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Errichtung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen zu ermöglichen, welche über neu anzulegende Erschließungsstraßen, ausgehend von der Uferstraße, verkehrstechnisch erschlossen werden sollen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss das Gebiet der ehemaligen Gewerbefläche, einschließlich der beiden früher als Grünflächen gekennzeichneten Wohngrundstücke, als Wohnbaufläche festgelegt werden. Im westlichen Bereich bleibt die Darstellung der gewerblichen Nutzung erhalten. Der nördliche Teil des Plangebiets wird aufgrund der naturschutzfachlichen Relevanz auch zukünftig als Grünfläche dargestellt. Im südlichen Plangebiet bleiben Grünflächen auch weiterhin erhalten.

Mit der voraussichtlichen Genehmigung und Erlangung der Rechtskraft ist zum Jahresanfang 2026 zu rechnen.

Geplanter Windenergie-Ausbau: Stadtverwaltung bereitet Stellungnahme vor

Bis Ende 2027 soll ein Teil des Regionalplans angepasst werden, um Windenergieanlagen (Windräder) in geeigneten Gebieten zu ermöglichen. Bisher wurden im Regionalplan nur sehr wenige Flächen für Windenergie vorgesehen, was nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ziel ist es, Windräder möglichst weit von Wohngebieten entfernt zu bauen, um die Natur zu schützen und die Lebensqualität der Bürger zu bewahren. Tritt die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien nicht rechtzeitig bis zum 31.12.2027 in Kraft, können Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich errichtet werden und der Abstand zu den Siedlungsgebieten reduziert sich ggf. deutlich. Der Regionalplanentwurf sieht auf dem Gebiet der Stadt Eilenburg nur ein einziges und relativ kleines Vorranggebiet vor. Wenn die Planung rechtzeitig fertig wird, könnten in der Nähe des Gewerbegebiets „Am Schanzberg“ 5-6 Windräder entstehen, die zusammen etwa 45 Megawatt Strom produzieren – genug, um den Strombedarf der Stadt und ihrer Betriebe zu decken.

Ein Windpark hätte viele Vorteile: Er könnte der Stadt Einnahmen bringen, die für wichtige Projekte genutzt werden können. Außerdem könnten die Stadtwerke Eilenburg und die Bürger von günstigerem Ökostrom profitieren. Auch die lokale Industrie, wie die Papierfabrik, würde von mehr erneuerbarer Energie profitieren.

Die Stadtverwaltung möchte die Planung aktiv begleiten und gemeinsam mit Zschepplin einen Bebauungsplan aufstellen und eine Flächenpool-Lösung entwickeln, um die Flächen optimal zu nutzen und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Der Stadtrat hat den Entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung beauftragt die Stellungnahme zum Entwurf fristgerecht einzureichen.

Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Pressen geschaffen

Eine derzeit dem Außenbereich zuzurechnende Fläche an der Zschettgauer Straße soll gemäß in den Innenbereich einbezogen werden. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Eilenburg stellt diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Beabsichtigt sind der erforderliche Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug der Ortsteile Pressen und Zschettgau sowie die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Die Stadträte haben dem Entwurf der Ergänzungssatzung „Zschettgauer Straße“ zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen.

Ermittlung der Betriebskosten 2024 von Kitas

Gemäß gesetzlicher Regelung muss die Stadtverwaltung Eilenburg die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren ermitteln. Hierzu wird ein vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlenen Berechnungsverfahren angewandt.

Im Ergebnis dessen werden die Elternbeiträge für die Folgezeit festgesetzt, konkret ergibt sich ab Januar 2026 eine Veränderung der Elternbeiträge, welche noch öffentlich bekannt gemacht wird. Die detaillierte Übersicht der Betriebskosten finden Sie im elektronischen Amtsblatt vom 17. Juli 2025 auf der städtischen Homepage unter: https://www.eilenburg.de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/

Sauna in der Schwimmhalle schließt zum 30.06.2026

Der Stadtrat hatte sich im April 2025 gegen die vorgeschlagene Schließung der Sauna in der Schwimmhalle Eilenburg ausgesprochen. Ursächlich für den Vorschlag waren fehlende Mittel für die nötige Sanierung und den defizitären Saunabetrieb sowie die Beseitigung der bestehenden räumlichen Missstände für das Personal und die Chemikalienlagerung.

Zunächst war angedacht, mehr Flächen durch einen Anbau zu schaffen und die Sauna zu sanieren. Die Baukosten würden aber trotz Inanspruchnahme von Fördermitteln den Haushalt der Stadt erheblich belasten.

Im Ergebnis dieser Ablehnung zur Schließung hat die Verwaltung die Erfordernisse zum Weiterbetrieb dargelegt. Es standen dazu drei Alternativen mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen im Raum, und zwar die Grundsanierung der Sauna und ein Anbau für Sozialräume, die Grundsanierung der Sauna und Umbau des Erdgeschosses für Sozialräume oder der Notbetrieb ohne Investition bis zur völligen Aufgabe der Sauna. In der Diskussion um die Alternativen hat sich der Stadtrat gegen die Inanspruchnahme von Förder- bzw. Haushaltsmitteln zur Sanierung ausgesprochen, was die Weiterbetreibung im Bestand zur Folge hat. Wegen des damit verbundenen Fortbestands der Probleme, wurde eine Befristung der Saunaöffnung bis zum 30. Juni 2026 vorgeschlagen. Danach sollen die Saunaräume umgenutzt werden. Der Stadtrat hat diesem Vorschlag in seiner vergangenen Sitzung mehrheitlich zugestimmt.

Pachtvertrag zum Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet Schanzberg wird nicht verlängert

Das Landratsamt betreibt auf der Basis eines Pachtvertrages befristet bis zum 31.12.2025 eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Gewerbegebiet „Am Schanzberg“. Mit Schreiben und nach erfolgtem persönlichen Gespräch des Landrates mit dem Oberbürgermeister hat der Landrat die Stadt Eilenburg um Mitwirkung gebeten, diese Unterkunft für Flüchtlinge zu erhalten und den Pachtvertrag um weitere 3 Jahre zu verlängern. Dies hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im Juni abgelehnt. Bei nachfolgenden Gesprächen mit dem Landrat sowie nach mehrheitlichen Aussagen von Stadträten wäre eine Verlängerung um ein Jahr durchaus im Sinne und zum Wohle der Stadt denkbar, um einen anderen gegebenenfalls langfristigen Standort innerhalb des Stadtgebietes zu vermeiden. Die Verlängerung sollte bis zum 31.12.2026 beschränkt werden, damit der Stadtrat bedarfsabhängig erneut darüber entscheiden kann. Aus diesen Gründen wurde die geänderte Beschlussvorlage nochmals zur Entscheidung eingebracht. Die Stadträte lehnten mehrheitlich auch diesen Beschluss mit namentlicher Abstimmung ab.

Eilenburg nimmt bedeutendes Familiengrab in die Ehrengrabstätte auf

Die Stadt Eilenburg plant, ein historisch wichtiges Familiengrab in das Ehrengrabverzeichnis aufzunehmen. Das Grab befindet sich auf dem Stadtfriedhof und gehört zu den ältesten noch erhaltenen Familiengräbern der Stadt.

Es erinnert an Friedrich Hermann Hartmann, einen bekannten Kaufmann aus dem 19. Jahrhundert, und seine Familie. Besonders interessant ist, dass hier auch die Tochter des ehemaligen Bürgermeisters Max Müller, Ilse Davies, beigesetzt wurde – auf ihren Wunsch, nach ihrem Tod in ihrer Heimatstadt.

Das Grab ist ein wertvolles Zeugnis der Stadtgeschichte und erinnert an bedeutende Persönlichkeiten, die in Eilenburg gelebt haben. Da sich die Pflege des Grabes durch den Enkel, Herrn Dr. Claus Hartmann, aufgrund seines Alters und der Entfernung nach Oberbayern als schwierig gestaltet, schlägt die Stadt vor, das Grab in das Ehrengrabverzeichnis aufzunehmen. Die Stadträte haben diesem Vorschlag zugestimmt.

Auf dem Marktplatz wird eine neue öffentliche Toilette errichtet

Die öffentliche Toilette auf dem Marktplatz im Bereich unter den Linden wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet. Mittlerweile ist der bauliche und technische Zustand des Objektes schlecht und nicht mehr wirtschaftlich sanierbar. Daher soll die vorhandene WC-Anlage durch eine neue Anlage nach aktuellem technischen Standard ersetzt werden. Das neue WC enthält eine barrierefreie Unisex-WC-Kabine mit integriertem Handwaschbecken und Pissoir. Zudem wird es eine integrierte Selbstreinigungsanlage für die Kabine geben. Das WC kann dann kostenpflichtig für 50 Cent genutzt werden. Der Stadtrat hat der Neuerrichtung der Markttoilette sowie der Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Giersdorff Architekten zugestimmt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 123.000 Euro. Die Planungskosten kommen noch hinzu. Die Ausgaben sind zu 100 Prozent mit Finanzhilfen aus der Städtebauförderung förderfähig.