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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 14/2026
Gemeinde Doberschütz
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Elternbeitragsbekanntmachung ab dem 01.01.2027

Die Festsetzung der ab 01.01.2027 gültigen Elternbeiträge und weitere Entgelte ergibt sich aus den nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekanntgemachten durchschnittlichen Betriebskosten des Jahres 2025 (bekanntgemacht am 18.06.2026) und der Festlegung der Höhe des prozentualen Elternanteils lt. § 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Doberschütz (Elternbeitragssatzung) ab 01.01.2026 vom 23.11.2025.

(1) Der Elternbeitrag beträgt

Kinderkrippe

gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG

Betreuungszeit

10 Std. in Euro

9 Std. in Euro

7 Std.* in Euro

6 Std.* in Euro

4,5 Std.* in Euro

1. Kind

272,80

245,50

190,90

163,70

122,80

2. Kind

163,70

147,30

114,50

98,20

73,70

3. Kind

54,60

49,10

38,20

32,70

24,60

4. Kind

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kindergarten

gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG

Betreuungszeit

10 Std. in Euro

9 Std. in Euro

7 Std.* in Euro

6 Std.* in Euro

4,5 Std.* in Euro

1. Kind

162,40

146,20

113,70

97,50

73,10

2. Kind

97,40

87,70

68,20

58,50

43,90

3. Kind

32,50

29,20

22,70

19,50

14,60

4. Kind

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Hort

gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG

Betreuungszeit

6 Std. in Euro

5 Std. in Euro

1. Kind

 

 

 

84,70

70,60

2. Kind

 

 

 

50,80

42,40

3. Kind

 

 

 

16,90

14,10

4. Kind

 

 

 

0,00

0,00

*gemäß § 6 Abs. 4 Benutzungssatzung (feste Betreuungszeiten)

(2) Der Elternbeitrag für Alleinerziehende beträgt

Kinderkrippe

Betreuungszeit

10 Std. in Euro

9 Std. in Euro

7 Std.* in Euro

6 Std.* in Euro

4,5 Std.* in Euro

1. Kind

245,50

221,00

171,80

147,30

110,50

2. Kind

147,30

132,60

103,10

88,40

66,30

3. Kind

49,10

44,20

34,40

29,40

22,10

4. Kind

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Kindergarten 

Betreuungszeit

10 Std.in Euro

9 Std. in Euro

7 Std.* in Euro

6 Std.* in Euro

4,5 Std.* in Euro

1. Kind

146,20

131,60

102,30

87,80

65,80

2. Kind

87,70

78,90

61,40

52,70

39,50

3. Kind

29,30

26,30

20,40

17,60

13,10

4. Kind

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Hort  

Betreuungszeit

 

 

6 Std. in Euro

5 Std. in Euro 

1. Kind

 

 

76,20

63,50 

2. Kind

 

 

45,70

38,20

3. Kind

 

 

15,20

12,70 

4. Kind

 

 

0,00

0,00 

*gemäß § 6 Abs. 4 Benutzungssatzung (feste Betreuungszeiten)

(3) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer/Zeitrahmen innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben:

1.

für die Betreuung als Krippenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 9,09 €

2.

für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 3,87 €

3.

für die Betreuung als Hortkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 3,07 €

Weitere Entgelte werden nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer an mehr als zwei Tagen im Monat überschritten wurde.

(4) Der Beitragssatz für Gastkinder beträgt pro Tag

1.

für die Betreuung als Krippenkind 81,83 €

2.

für die Betreuung als Kindergartenkind 34,81 €

3.

für die Betreuung als Hortkind 18,41 €