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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 15/2023
Gemeinde Doberschütz
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HHaushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2023 und 2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

2023

2024

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

7.940.938 EUR

7.979.937 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

8.328.959 EUR

8.367.251 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-388.021 EUR

-387.314 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis)

0 EUR

0 EUR

-

Gesamtergebnis auf

-388.021 EUR

-387.314 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren

0 EUR

0 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren

0 EUR

0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

388.021 EUR

387.314 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 EUR

0 EUR

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

0 EUR

0 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.350.886 EUR

7.383.808 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.350.886 EUR

7.383.808 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

990.338 EUR

634.860 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.082.219 EUR

531.068 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.091.881 EUR

103.792 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs- tätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.091.881 EUR

103.792 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.200.000 EUR

0 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

608,000 EUR

116.000 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

592,000 EUR

-116.000 EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-627.757 EUR

-12.208 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

1.200.000 EUR

0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

0 EUR

572.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird

auf

300.000 EUR

300.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen

1. Grundsteuern

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

auf 315,0 Prozent

315,0 Prozent

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf 427,5 Prozent

427,5 Prozent

2. Gewerbesteuer

auf 390,0 Prozent

390,0 Prozent

§ 6

Die Gemeinde Doberschütz verzichtet gemäß § 88 b SächsGemO auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses.

Doberschütz, den 27.04.2023

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 24.07.2023 bis 03.08.2023 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag

9.00 - 11.00 Uhr