Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 34 „Mischgebiet Schloßberg“ einschließlich Begründung vom 31.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Anstelle des ursprünglich geplanten Ärztehauses soll nun ein dreigeschossiges Gebäude entstehen, in dessen Erdgeschoss zwei Arztpraxen, ein Sanitätshaus und eine Apotheke, im 1. Obergeschoss eine Kurzzeitpflege, im 2. Obergeschoss elf Wohneinheiten für betreutes Wohnen sowie im Staffelgeschoss fünf Wohn-Appartements vorgesehen sind. Mit diesem neuen Nutzungsmix ist der Charakter eines Mischgebiets im Gesamtplangebiet nicht mehr erreichbar. Das Gebiet würde dann von einer beherrschenden Wohnnutzung geprägt sein, was der Festsetzung als Mischgebiet widerspricht.
| Deshalb soll der B-Plan wie folgt geändert werden: | |
| - | Änderung der bisherigen Festsetzung Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO in Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO. Auch hier ist eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe möglich, aber kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe erforderlich. |
| - | Für alle geplanten Einrichtungen der Kurzzeitpflege und des betreuten Wohnens sollen Balkone planungsrechtlich berücksichtigt werden. Diese sollen nun bis zur Hälfte der Breite der jeweiligen Außenfassade zulässig sein. |
| - | Die Begründung zum B-Plan wird entsprechend aktualisiert. |
Mit Beschluss des Stadtrats Nr. 12/2023 vom 06.03.2022 zur Einleitung des Änderungsverfahrens wurde außerdem festgelegt, dass der als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellte B-Plan auch entsprechend geändert wird. Dies bedeutet für vorliegende Planung, dass von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen und das beschleunigte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden kann.
Der Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans einschließlich seiner Begründung wird vom
28.07. bis 28.08.2023
während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.
| Montag, Mittwoch, Freitag | 9.00 bis 13.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
| Samstag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.
Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse
bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst werden und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.
Eilenburg, 10.07.2023