Notsperrung des Wegs wegen Baumbruchgefahr. Die Sperrung wurde erstmalig am 20.02.2023 angeordnet und war bis 17.03.2023 befristet. Die Sperrung wurde dann bis 31.05. und schließlich bis 31.07.2023 verlängert.
Abgestorbener Baum, der im Mai 2023 gefällt werden musste. Der Stamm war schon so stark zersetzt, dass der Baum nur noch mit einem Zugseil umgelegt werden konnte.
Rastplatz am Hauptweg mit Infotafel „Lübbisch – ein Kleinod der Mulde“
Direkt am Rastplatz stehende abgestorbene Eiche
Aufgrund akuter Baumbruchgefahr erfolgten in der 28. KW Fällungen und Totholzentnahmen im Bereich des Hauptwegs durch den Lübbisch. Die Maßnahme wurde mit ökologischer Fällbegleitung durchgeführt.
Seit September 2022 bemüht sich die Stadt Eilenburg um die Herstellung der Verkehrssicherheit auf dem öffentlichen Weg durch den Lübbisch. Als Waldeigentümer und Straßenbaulastträger muss die Stadt Eilenburg eine sichere Benutzung des Waldwegs gewährleisten. Da bezüglich der Fällung der abgestorbenen bzw. stark geschädigten Bäume kein Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) hergestellt werden konnte, wurde der Weg im Februar 2023 vorläufig für die Allgemeinheit gesperrt.
Im Mai wurden wegen Gefahr in Verzug bereits mehrere jüngere abgestorbene Ahornbäume und zwei Nadelbäume gefällt. Hinsichtlich der Fällung bzw. des Rückschnitts der umsturz- bzw. astbruchgefährdeten Eschen und Eichen wurden von der UNB Bedenken angemeldet, da die Bäume, bzw. eventuell darin befindliche Höhlungen, potenzielle Lebensräume für streng geschützte Käferarten wie Eremit oder Heldbock darstellen.
Die Stadtverwaltung hat in Abstimmung mit der UNB ein anerkanntes Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Artenschutzgutachtens und der ökologischen Fällbegleitung beauftragt. Bäume mit Verdacht auf Höhlungen werden vor der Fällung bzw. dem Rückschnitt per Hebebühne begutachtet. Es wird vor Ort vom Gutachter entschieden, ob eine Fällung erfolgen kann und welche Maßnahmen erforderlich sind. Somit kann die Tötung von geschützten Käfern bzw. Käferlarven ausgeschlossen werden. Das Totholz verbleibt im Wald und wird erforderlichenfalls zu Totholzpyramiden aufgeschichtet.
Die Stadt wollte die Fällungen ursprünglich im Winter durchführen, was jedoch durch die fehlende Zustimmung der UNB verhindert wurde. Die Stadt Eilenburg hat daraufhin Mitte Februar 2023 eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) eingereicht. Die LDS hat die fachaufsichtliche Bewertung des Vorgangs mit Schreiben vom 31. März 2023 dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vorgelegt und für Mitte Mai 2023 die abschließende Bewertung durch das SMEKUL und eine Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde in Aussicht gestellt. Bis heute hat die Stadtverwaltung aber keine Rückmeldung zum Vorgang erhalten. Die UNB hat auch nicht mitgeteilt, dass sie die zur Fällung angezeigten Bäume für verkehrssicher hält.
Die temporäre Sperrung des Wegs durch den Lübbisch erfolgte als Sofortmaßnahme. Damit kann einer Gefährdung von Leib und Leben aber nicht wirksam begegnet werden. Trotz der Sperrung wird der Weg weiterhin genutzt. Die Pflicht der Stadt ist es, auf dem öffentlichen Waldweg, der Teil des sächsischen Lutherwegs ist und an dem sich ein Rastplatz für Wanderer befindet, einen verkehrssicheren Zustand herzustellen. Eine dauerhafte Sperrung stellt keine zumutbare Alternative dar. Am 6. Juli 2023 wurden die Bäume erneut vom zuständigen Revierleiter kontrolliert und als notwendige Maßnahmen die Fällung von drei Stieleichen und fünf Eschen protokolliert. Bei weiteren sechs Stieleichen und einer Esche müssen zudem Trockenäste entnommen werden.
Der zuständige Fachbereichsleiter hat nach Inaugenscheinnahme eine akute Gefährdungslage festgestellt und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wegen Gefahr in Verzug angeordnet. Da die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, besteht eine Ausnahme vom Beseitigungsverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch die Begleitung durch einen anerkannten Artenschutzspezialisten sichergestellt. Die Sperrung des Waldwegs wurde wieder aufgehoben.
Hinweis: Im Lübbisch wurden Eichenprozessionsspinner gesichtet. Bitte umgehen Sie diese Bereiche.